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"Praktisch eine Enteignung" / Leasing-Wirtschaft kritisiert aufs Schärfste Insolvenzrechtsreform

Geschrieben am 29-11-2006

Berlin (ots) - "Die Pläne zur Insolvenzrechtsreform bedeuten für
die Leasing-Wirtschaft praktisch eine Enteignung", kritisiert
Horst-Günther Schulz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher
Leasing-Unternehmen (BDL).

Die Koalition beabsichtigt, den Paragraphen 21 der
Insolvenzordnung im Rahmen der Insolvenzrechtsreform zu erweitern
(Abs. 2 Nr. 5). Diese Vorschrift sieht vor, dass im vorläufigen
Insolvenzverfahren alle Betriebsmittel weitergenutzt werden dürfen,
die für die Fortführung des Betriebes von wesentlicher Bedeutung
sind. "Praktisch hat dies zur Folge, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter das Leasing-Objekt weitgehend unentgeltlich nutzen
kann", erklärt Schulz. Da dieser Zeitraum bis zur Eröffnung des
Insolvenzverfahrens 4 - 6 Monate dauern kann, müssten zukünftig
unentgeltliche Überlassungen des Leasing-Objektes in diesem Zeitraum
vom Leasing-Geber geduldet werden. Nach geltendem Recht kann der
vorläufige Insolvenzverwalter das Leasing-Objekt zwar nutzen, jedoch
nur unter der Bedingung, die Raten weiter zu zahlen. So gehen dem
Leasing-Geber allenfalls zwei Monatsraten verloren, da er nach
diesem Zeitraum entweder Ratenzahlung oder das Leasing-Objekt
verlangen kann.

"Wenn nur ein Prozent unserer Kunden in Insolvenz geht, könnte
dies pro Jahr bisher nicht kalkulierte offene Forderungen in Höhe von
ca. 60 - 90 Millionen Euro bedeuten", macht Schulz die Folgen für die
Leasing-Wirtschaft klar. Dies komme einer Enteignung gleich und sei
damit verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Zudem bestünde durch
eine solche Regelung die Gefahr, dass insolvente Unternehmen durch
die kostengünstige Nutzung des Leasing-Objekts in der Phase der
Insolvenzeröffnung Vorteile gegenüber ihren solventen
Konkurrenzunternehmen erlangen, die ihre Leasing-Raten zahlen. Das
könne zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Der BDL-Präsident fordert daher: "Der Gesetzgeber muss eine
Regelung finden, die klarstellt, dass der Leasing-Geber bei
Weiternutzung des Leasing-Objektes im vorläufigen Insolvenzverfahren
in jedem Fall Wertverlustausgleich und Nutzungsentschädigung durch
Weiterzahlung der Leasing-Raten verlangen kann."

Originaltext: BV Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60394
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60394.rss2

Bei Rückfragen:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen
Heike Schur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon 030/206337-22, bdl@leasingverband.de


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