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Bernhardt/v. Stetten: Gemeinnützigkeitsrecht grundlegend reformieren

Geschrieben am 01-12-2006

Berlin (ots) - Zur bevorstehenden Veröffentlichung von Eckpunkten
zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch den Bundesfinanzminister
Steinbrück (SPD) erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB sowie der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss,
Christian Freiherr von Stetten MdB:

Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts darf nicht zu einem
Spielball der Profilierung werden. Es ist vielmehr wichtig, dass mit
den betroffenen Verbänden und den Fraktionen ein abgestimmter Entwurf
einer umfassenden Reform durch das Bundesfinanzministerium auf den
Weg gebracht wird.

Es spiegelt gerade die Grundideale der Union wieder, die
Solidarität in Deutschland abzusichern. Wir wollen die staatlichen
Aktivitäten zurückfahren und das Ehrenamt stärken. Solidarität ist
ein wesentlicher Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. In vielen
Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts besteht aber grundlegender
Handlungs- und Überarbeitungsbedarf. Insbesondere sind die steuerlich
begünstigten Beträge den aktuellen Lebensverhältnissen anzupassen und
zukunftssicher zu gestalten.

So ist nach den Vorstellungen der Union die seit fast sieben
Jahren in der Höhe unveränderte Übungsleiterpauschale anzuheben.
Die Abzugsgrenzen des Sonderausgabenabzugs für gemeinnützige
Institutionen von fünf bzw. zehn Prozent sind zu vereinheitlichen und
zu erhöhen. Die derzeitigen anachronistischen Differenzierungen
führen zu unnötiger Rechtsunsicherheit. Hier ist eine seit den 50er
Jahren des vergangenen Jahrhunderts geltende Regelung den
europäischen Bedingungen anzupassen, um die Konkurrenzfähigkeit zu
gewährleisten.

Gleiches gilt für den seit über zehn Jahre geltenden
Sonderausgabenabzug bei Stiftungen, um den Vermögensaufbau zu
fördern. Stiftungen leisten - wie die Union schon beim Gesetz zur
weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen im Jahre 2000 immer
wieder betont hat - in unserer Gesellschaft ausgezeichnete Arbeit.
Wesentlich ist auch, dass die seit der Jahrtausendwende geltende
Grenze von Gewinnen aus wirtschaftlichen Betätigungen von
gemeinnützigen Körperschaften den heutigen Gegebenheiten angepasst
wird.

Hier und an vielen weiteren Baustellen, die etwa die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe oder die Projektgruppe der gemeinnützigen
Verbände und Stiftungen herausgearbeitet hat, besteht ohne jeden
Zweifel dringend Handlungsbedarf.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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