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BOV AG und adesso AG erzielen Fortschritt bei Fusionsbestrebungen

Geschrieben am 04-12-2006

Essen/Dortmund (ots) - Die BOV AG, Essen, und die adesso AG,
Dortmund, haben im Zuge ihrer Fusionsbestrebungen am Montag, 4.
Dezember 2006, einen Teilerfolg erzielt. Bei dem Gerichtstermin über
die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von vier Aktionären gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse der BOV AG gab das Landgericht Essen dem
Antrag von BOV statt, die Beschlüsse der Hauptversammlung von BOV
unabhängig vom Hauptklageverfahren zur Eintragung in das
Handelsregister zuzulassen. Zu einem Urteil bezüglich der
eingereichten Klagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse kam das
Gericht jedoch nicht.

Durch das heutige Urteil das Landgerichts Essen kann das
Amtsgericht Essen die Hauptversammlungsbeschlüsse in das
Handelsregister eintragen und so den formalen Weg für die Umsetzung
der Fusion frei machen. Die Klagen selber sind jedoch noch nicht
einem Urteil zugeführt worden. Im Falle des Obsiegens der Kläger
können diese jedoch lediglich Schadensersatz verlangen; der Prozess
der Verschmelzung ist damit nicht mehr zu stoppen. Den Klägern steht
gegen das heute ergangene Urteil der Beschwerdeweg offen.

Die Kläger beanstanden die mit einer Zustimmung von über 99
Prozent des anwesenden Kapitals getroffenen
Hauptversammlungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9, 10, 12, 13
und 14, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Fusion der beiden
Unternehmen stehen. Im Einzelnen betreffen diese den Entwurf des
Verschmelzungsvertrags, eine Kapitalerhöhung zur Durchführung der
Verschmelzung, die Beschlussfassung über Ersatzwahlen zum
Aufsichtsrat sowie die Namensänderung und Sitzverlegung der BOV AG.
Das geltende Aktienrecht räumt auch kleinsten Minderheiten ein
Widerspruchsrecht gegen mehrheitlich getroffene Beschlüsse ein, so
dass Verzögerungen aufgrund der erforderlichen Rechtssprüche nicht
ungewöhnlich sind. Unter Berufung auf umfangreiche Schriftstücke mit
einem hohen Detailgrad, zwei unabhängigen Gutachten von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie einer darüber hinaus
gewährten Einsichtnahme in weitere Schriftstücke sehen BOV AG und
adesso AG gegenüber den Klägern die wichtigen Argumente auf ihrer
Seite.

Vorstände mit Verhandlungsergebnis zufrieden "Das heutige
Verhandlungsergebnis bekräftigt uns in der Hoffnung, dass die
beschlossene Fusion in absehbarer Zeit rechtskräftig sein wird",
erläutert BOV-Vorstand Christoph Junge. "Somit werden wir die
operative Zusammenarbeit der beiden Unternehmen weiter verfolgen,
ohne jedoch unveränderliche Fakten in der Unternehmensstruktur zu
schaffen." Dr. Rüdiger Striemer, Vorstand der adesso AG, bewertet die
aktuelle Situation aus Sicht der adesso AG als entspannt: "Wir
gründen die Fusion auf ein solides Geschäft und versprechen uns
zusätzlich hohe Synergieeffekte durch die gemeinsame Marktbearbeitung
und ein sinnvoll erweitertes Dienstleistungsspektrum", so Dr.
Striemer. "Der Zeitpunkt, wann die Fusion rechtskräftig wird, spielt
insofern für die bisherigen adesso-Gesellschafter eine untergeordnete
Rolle.".

Beleg erbeten

Weitere Informationen erhalten Sie unter
http://www.bov.de/presse.0.html http://www.adesso.de

Originaltext: adesso AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52206
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52206.rss2

Kontakt:

BOV Aktiengesellschaft
Christoph Junge
Alfredstraße 279
45133 Essen
Telefon: 02 01/45 13-3
E-Mail:
christoph.junge@bov.de

adesso AG
Dr. Rüdiger Striemer
Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund
Telefon: 02 31/930-9330
E-Mail:
striemer@adesso.de


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