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euro adhoc: Schering AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Bayer legt Barabfindung für Squeeze-out bei Schering fest

Geschrieben am 05-12-2006


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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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05.12.2006

Die Bayer Schering GmbH, Leverkusen, (vormals firmierend als Dritte
BV GmbH) hat heute dem Vorstand der Schering AG mitgeteilt, dass sie
die Barabfindung für die von ihr verlangte Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Schering AG (Squeeze-out) auf 98,98 Euro je
Stückaktie der Schering AG festgelegt hat.

Die Höhe der Barabfindung entspricht dem per Bewertungsstichtag 17.
Januar 2007 ermittelten Barwert der jährlichen Ausgleichszahlungen in
Höhe von 3,62 Euro (netto) je Schering-Aktie, die den Schering
Minderheitsaktionären aufgrund des mit der Bayer Schering GmbH
bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zukünftig
zustehen. Die festgelegte Barabfindung ist höher als das aufgrund des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der Bayer Schering
GmbH den außenstehenden Schering Aktionären unterbreitete
Abfindungsangebot von 89,36 Euro je Schering-Aktie. Der Unterschied
beruht nach Angaben der Bayer Schering GmbH in erster Linie auf den
Rückgängen der Kapitalmarktrenditen, die seit dem 13. September 2006,
dem für das Abfindungsangebot maßgeblichen Bewertungsstichtag,
eingetreten sind.

Der Squeeze-out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der
Schering AG, deren Einberufung vom Vorstand der Schering AG für den
17. Januar 2007 in Berlin beschlossen wurde.

Wichtige Informationen der Bayer AG:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder
American Depositary Shares der Schering AG dar. Bayer Schering GmbH
(vormals Dritte BV GmbH) hat am 30. November 2006, dem Zeitpunkt des
Beginns des pflichtweisen Erwerbsangebots gegen Barabfindung, ein so
genanntes Tender Offer Statement im Hinblick auf das pflichtweise
Erwerbsangebot gegen Barabfindung bei der US-amerikanischen
Wertpapieraufsicht (SEC) eingereicht. Zugleich hat Schering ein so
genanntes Solicitation/Recommendation Statement im Hinblick auf das
pflichtweise Erwerbsangebot gegen Barabfindung bei der SEC
eingereicht. Investoren und Inhabern von Aktien und American
Depositary Shares der Schering AG wird dringend empfohlen, das Tender
Offer Statement, sowie alle sonstigen Dokumente die bei der SEC
hinsichtlich des pflichtweisen Erwerbsangebots gegen Barabfindung
eingereicht worden sind und in Zukunft eingereicht werden, zu lesen,
da sie wichtige Informationen enthalten. Investoren und Inhaber von
Aktien und Depositary Shares der Schering AG können diese Dokumente
kostenlos auf der Website der SEC (http://www.sec.gov) oder auf der
Website http://www.bayer.de einsehen.

Diese Dokumente und Informationen enthalten in die Zukunft gerichtete
Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der
Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte
wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren
können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die
Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance des Bayer-Konzerns
und/oder der Schering AG und die Entscheidungen des Bayer-Konzerns in
Bezug auf die Beteiligung an der Schering AG wesentlich von den hier
gemachten Einschätzungen und den hier dargestellten Vorhaben
abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die in unseren
Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die
US-amerikanische Börsenaufsicht (SEC) (inkl. auf Form 20-F)
beschrieben sind. Alle in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen
jeweils auf den Informationen, die uns zu dem Zeitpunkt, an dem sie
gemacht worden sind, zur Verfügung standen, und soweit rechtlich
nicht anders vorgeschrieben, übernehmen wir keine Verpflichtung,
diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren oder an
neue oder später bekannt gewordene Informationen, Umstände oder
Sachverhalte anzupassen.

Rechtlicher Hinweis der Schering AG:

Die Schering Aktiengesellschaft hat eine begründete Stellungnahme auf
Schedule 14D-9 bezüglich des Barabfindungsangebots der Bayer Schering
GmbH (ehemals Dritte BV GmbH), einer hundertprozentigen
Tochtergesellschaft der Bayer Aktiengesellschaft, in Verbindung mit
dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Bayer
Schering GmbH und der Schering Aktiengesellschaft bei der U.S.
Securities and Exchange Commission eingereicht. Die Aktionäre der
Schering AG und die Inhaber der American Depositary Shares der
Schering AG werden gebeten, diese Stellungnahme eingehend zu lesen,
weil sie wichtige Informationen enthalten wird. Die Aktionäre und
Inhaber von American Depositary Shares der Schering AG werden diese
begründete Stellungnahme und andere eingereichte Dokumente kostenlos
auf der Website der U.S. Securities and Exchange Commission
(http://www.sec.gov) und der Website der Schering AG
(http://www.schering.de) erhalten können.


Ende der Mitteilung euro adhoc 05.12.2006 12:50:20
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ots Originaltext: Schering Aktiengesellschaft
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Oliver Renner
Leiter Corporate Business Communication
Tel.: +49 (0)30 468 12431
Fax: +49 (0)30 468 16646
E-Mail: oliver.renner@schering.de

Branche: Pharma
ISIN: DE0007172009
WKN: 717200
Index: CDAX, Prime All Share, Classic All Share
Börsen: Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Geregelter Markt
Niedersächsische Börse zu Hannover / Geregelter Markt
New York / ADR
Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt/Prime Standard
Börse Berlin-Bremen / Amtlicher Markt
Hamburger Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt
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