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Sonderkündigungsrecht: Auch nach dem 30. November ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich

Geschrieben am 07-12-2006

Köln (ots) - Der 30. November ist in der Regel der Stichtag für
einen Wechsel der Kfz-Versicherung, damit am 1. Januar des nächsten
Jahres ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann. Wer diesen Tag
verpasst, muss mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung eigentlich bis
zum nächsten Jahr warten. Es gibt allerdings mehrere Ausnahmen, bei
denen ein Wechsel auch nach Ablauf dieser Frist möglich ist.

Erhöhung der Versicherungssteuer kein Grund für außerordentliche
Kündigung

Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es etwa, wenn die
Versicherung den Beitrag erhöht. Es gilt dann eine Kündigungsfrist
von einem Monat. "Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Schreiben
über die Beitragserhöhung beim Fahrzeughalter eingegangen ist",
informiert Thomas Jäckel, Versicherungsexperte von AXA. Allerdings:
Die Erhöhung der Versicherungssteuer zum 1. Januar 2007 begründet
kein Sonderkündigungsrecht. Beim Kauf eines neuen Autos besteht
hingegen die Möglichkeit, unabhängig von der Jahresfrist die
Versicherung zu wechseln. Eine weitere Ausnahmeregelung tritt nach
einem Schaden ein: Beide Seiten - Versicherung und Kunde - können in
diesem Fall den Vertrag kündigen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmen
der richtige Weg, weil der Versicherte seine bereits gezahlte Prämie
nicht zurückerhält. Besser ist es bis zum nächsten regulären
Kündigungstermin zu warten.

Nicht nur Preise, sondern auch Leistungen vergleichen

Bei der Auswahl einer neuen Versicherung sollte man nicht nur auf
den Preis, sondern auch auf die Leistung achten.
Versicherungsvergleiche in Zeitschriften wie Finanztest geben einen
guten Überblick über die Angebote. Umfassende Beratung gibt es beim
Versicherungsvermittler. Wer seinen Beitrag lieber selbst berechnet,
findet Tarifrechner auf den Internet-Seiten der Versicherungen,
beispielsweise unter www.AXA.de.

Weitere Informationen für die Presse:

Sabine Friedrich
Tel.: (0 22 1) 1 48 - 3 13 74
Fax: (0 22 1) 1 48 - 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Weitere Informationen für Kunden:

AXA Customer Care GmbH
Tel.: 0 18 03 - 55 66 22
Fax: (0221) 1 48 - 2 05 13
E-Mail: service@axa.de
AXA Konzern im Internet: www.axa.de

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53273
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de


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