Fromme: Entschädigungspflicht der Türkei ist ein Beitrag zum Rechtsfrieden in Europa
Geschrieben am 08-12-2006 |
Berlin (ots) - Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg über eine Entschädigungspflicht der Türkei für eine im Jahr 1974 vertriebene Zypriotin erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg, wonach einer 1974 aus dem Norden Zyperns im Zusammenhang mit dem Einmarsch der türkischen Armee vertriebenem griechischen Zypriotin eine Entschädigung zusteht, wird deutlich zum Rechtsfrieden in der Europäischen Union beitragen.
Durch das Urteil wird zum einen deutlich, dass die Staatengemeinschaft in ihrem Zuständigkeitsbereich schwere Menschenrechtsvergehen wie Vertreibung nicht mehr duldet bzw. ahndet. Und zum anderen, dass die Anwendung des modernen Völkerrechts ein wesentlicher Bestandteil einer Wertegemeinschaft wie der Europäischen Union und des Europarats ist. So müssen sich Menschenrechtsverletzer wie der verstorbene Slobodan Milosevic und der kroatische General Gotovina heute vor der internationalen Justiz in Den Haag verantworten.
Für viele der rund 80 Millionen Heimatvertriebenen im Europa des 20. Jahrhunderts kam das moderne Völkerrecht wie wir es heute kennen allerdings zu spät. Für sie wird auf dem Gerichtsweg kaum etwas in Bezug auf eine Entschädigung für verlorenes Eigentum zu erreichen sein.
In einer Wertegemeinschaft wie der der Europäischen Union wäre es von unschätzbarem Wert, wenn dieses schwere Schicksal auch ohne Gerichtsweg zumindest eine Würdigung und eine Geste auch im internationalen Rahmen von Seiten der Verantwortlichen erfahren würde.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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