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Der Tagesspiegel: Die große Koalition will die Patientenverfügung jetzt gesetzlich regeln

Geschrieben am 10-12-2006

Berlin (ots) - SPD und Union wollen die Patientenverfügung
gesetzlich regeln. Dafür soll es zu Beginn des Jahres 2007 zwei
unterschiedliche Gruppenanträge im Parlament geben.

Ein Gesetzentwurf aus Reihen der SPD schlägt vor, dass eine
Patientenverfügung generell bindend sein soll. Und zwar "unabhängig
von Art und Stadium der Erkrankung" wie es in dem Entwurf heißt. Nur
bei Zweifeln über den mutmaßlichen Patientenwillen entschiede das
Vormundschaftsgericht. "Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten hat
Vorrang," sagte der federführende SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker
dem Tagesspiegel.

Auch die Union, strebt eine "grundsätzlich bindende"
Patientenverfügung an, wie es in einer Vorlage des Rechtspolitikers
Wolfgang Bosbach (CDU) für die Fraktion heißt, auf deren Grundlage
jetzt ein Gesetzentwurf formuliert wird. Jedoch macht Bosbach eine
entscheidende Einschränkung: Eine lebenserhaltende medizinische
Maßnahme dürfe nur abgebrochen werden, "bei irreversiblen
Grundleiden, die trotz medizinischer Heilbehandlung einen tödlichen
Verlauf genommen haben" - die sogenannte Reichweitenbeschränkung.

Eine Ausnahme bei der Reichweitenbeschränkung schlägt aber auch
Bosbach vor: Bei Menschen, die über lange Zeit ohne Bewußtsein sind,
etwa in einem stabilen Wachkoma verharren, und "mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit" das Bewußtsein niemals wiedererlangen
werden. Auch in diesen Fällen solle bei vorliegender entsprechender
Patientenverfügung eine lebenserhaltende Medizin abgesetzt werden.

Bisher ist eine schriftlich hinterlegte Patientenverfügung für
Mediziner nicht bindend. In einer Patientenverfügung kann
niedergelegt werden kann, welche Behandlung man sich für den Fall, in
dem man sich nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit
nicht mehr selbst äußern kann, wünscht oder nicht mehr wünscht

Angesichts der grundlegenden Differenzen wird es einen
Gesetzentwurf der Koalition nicht geben. Allerdings haben sich die
Rechtspolitiker auch bereits verständigt, dass es keine
Fraktionsanträge geben wird. Zu heikel die Materie, zu individuell
das ethische Empfinden. Deshalb wollen Union und SPD zu Beginn des
Jahres ihre beiden Vorschläge als Gruppenanträge auf den Weg bringen.
Die Mehrheit soll im Plenum des Bundestages über alle Parteigrenzen
hinweg gefunden werden.

An einer konsensualen Regelung dieser schwierigen Frage hatten
sich bereits Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und die
Enquetekommission des Bundestages in der letzten Legislaturperiode
ohne Erfolg versucht.

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=2790
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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