Klage gegen Entgeltgenehmigung für die Deutsche Post AG / PIN Group AG erhebt vor dem Verwaltungsgericht in Köln Klage gegen Entgeltgenehmigung für förmliche Zustellungen
Geschrieben am 11-12-2006 |
Luxemburg (ots) - Die PIN Group AG hat als einer der führenden privaten Briefdienstleister in Deutschland Klage gegen die von der Bundesnetzagentur zum 1. Januar 2007 genehmigten Entgelte für förmliche Zustellungen der Deutschen Post erhoben. Das Unternehmen sieht in der genehmigten Preishöhe einen Verstoß gegen die Vorschriften des Postgesetzes.
Die Bundesnetzagentur hatte Mitte Oktober 2006 der Deutsche Post AG Entgelte für förmliche Zustellungen genehmigt, die zum Teil über 60 Prozent unter den bisher durch die Behörde genehmigten Entgelten liegen. Bislang verlangte die Deutsche Post AG für die förmliche Zustellung, beispielsweise von Gerichts- oder Verwaltungsentscheiden, 5,60 Euro bzw. in der elektronischen Variante 5,07 Euro. Ab 1. Januar 2007 darf sie ein Entgelt in Höhe von 3,45 Euro bzw. 2,51 Euro erheben.
Die genehmigungspflichtigen Entgelte der Deutsche Post AG müssen laut Postgesetz an den tatsächlichen Kosten der Dienstleistung orientiert sein und dürfen keine Abschläge enthalten, die den Wettbewerb beeinträchtigen.
"Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der jüngsten Preisfestsetzung durch die Bundesnetzagentur um eine massive Wettbewerbsverzerrung. Es wurden hier Niedrigpreise genehmigt, ohne dass sich seit der letzten Preisfestsetzung im Mai 2005 die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Postzustellungsaufträge grundlegend geändert haben. Damit wird die marktbeherrschende Stellung der Deutschen Post weiter gestärkt, zumal sie durch die Umsatzsteuerbefreiung ohnehin schon Wettbewerbsvorteile genießt", so Günter Thiel, CEO der PIN Group AG.
Die PIN Group AG wendet sich in ihrer Klage auch gegen das Prozedere des Genehmigungsverfahrens selbst. Entgegen der bisher üblichen Praxis, die von der Deutsche Post AG eingereichten Entgeltgenehmigungsanträge zu veröffentlichen, fand das aktuelle Genehmigungsverfahren erstmals unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so dass Wettbewerber keine Möglichkeit zur Stellungnahme hatten. "Ohne Rücksicht darauf, dass es sich hier um den Antrag eines ehemaligen Staatmonopolisten handelt, für den besondere kartell- und regulierungsrechtliche Vorschriften gelten, wurde von der gesetzlichen Publizität abgewichen. Demnach geht es bei dem vorliegenden Verfahren auch darum, Umfang und Reichweite der Beteiligungsrechte von Marktteilnehmern bei Beschlussverfahren der Bundesnetzagentur grundsätzlich zu klären", so Rechtsanwalt Christian Frhr. v. Ulmenstein, der die PIN Group in dieser Angelegenheit vertritt.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur belief sich das Volumen im Bereich der förmlichen Zustellungen in 2005 auf insgesamt 69,1 Mio. Sendungen. Davon wurden 27 Mio. von lizenzierten Briefdienstleistern versendet, was einem Marktanteil von 39,1 Prozent entspricht. In 2004 lag der Marktanteil der privaten Briefdienstleister bei 28,6 Prozent und in 2002 noch bei 2,4 Prozent.
PIN Group AG Die PIN Group AG wurde im Oktober 2005 von den Verlagen Axel Springer, Georg von Holtzbrinck und der WAZ-Mediengruppe sowie der Luxemburger Beteiligungsgesellschaft Rosalia gegründet. Bereits heute verfügt sie mit ihren Tochterunternehmen über ein eigenes nahezu flächendeckendes Zustellnetz. Mit einem Jahresumsatz von mehr als 200 Mio. Euro, rund 7.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Volumen von mehr als 400 Mio. Sendungen gehört die PIN Group zur Spitzengruppe der privaten Briefdienstleister in Deutschland.
Originaltext: PIN Group AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=64612 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_64612.rss2
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