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Klage gegen Entgeltgenehmigung für die Deutsche Post AG / PIN Group AG erhebt vor dem Verwaltungsgericht in Köln Klage gegen Entgeltgenehmigung für förmliche Zustellungen

Geschrieben am 11-12-2006

Luxemburg (ots) - Die PIN Group AG hat als einer der
führenden privaten Briefdienstleister in Deutschland Klage gegen die
von der Bundesnetzagentur zum 1. Januar 2007 genehmigten Entgelte für
förmliche Zustellungen der Deutschen Post erhoben. Das Unternehmen
sieht in der genehmigten Preishöhe einen Verstoß gegen die
Vorschriften des Postgesetzes.

Die Bundesnetzagentur hatte Mitte Oktober 2006 der Deutsche Post
AG Entgelte für förmliche Zustellungen genehmigt, die zum Teil über
60 Prozent unter den bisher durch die Behörde genehmigten Entgelten
liegen. Bislang verlangte die Deutsche Post AG für die förmliche
Zustellung, beispielsweise von Gerichts- oder Verwaltungsentscheiden,
5,60 Euro bzw. in der elektronischen Variante 5,07 Euro. Ab 1. Januar
2007 darf sie ein Entgelt in Höhe von 3,45 Euro bzw. 2,51 Euro
erheben.

Die genehmigungspflichtigen Entgelte der Deutsche Post AG müssen
laut Postgesetz an den tatsächlichen Kosten der Dienstleistung
orientiert sein und dürfen keine Abschläge enthalten, die den
Wettbewerb beeinträchtigen.

"Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der jüngsten
Preisfestsetzung durch die Bundesnetzagentur um eine massive
Wettbewerbsverzerrung. Es wurden hier Niedrigpreise genehmigt, ohne
dass sich seit der letzten Preisfestsetzung im Mai 2005 die
gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
Postzustellungsaufträge grundlegend geändert haben. Damit wird die
marktbeherrschende Stellung der Deutschen Post weiter gestärkt, zumal
sie durch die Umsatzsteuerbefreiung ohnehin schon Wettbewerbsvorteile
genießt", so Günter Thiel, CEO der PIN Group AG.

Die PIN Group AG wendet sich in ihrer Klage auch gegen das
Prozedere des Genehmigungsverfahrens selbst. Entgegen der bisher
üblichen Praxis, die von der Deutsche Post AG eingereichten
Entgeltgenehmigungsanträge zu veröffentlichen, fand das aktuelle
Genehmigungsverfahren erstmals unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt, so dass Wettbewerber keine Möglichkeit zur Stellungnahme
hatten. "Ohne Rücksicht darauf, dass es sich hier um den Antrag eines
ehemaligen Staatmonopolisten handelt, für den besondere kartell- und
regulierungsrechtliche Vorschriften gelten, wurde von der
gesetzlichen Publizität abgewichen. Demnach geht es bei dem
vorliegenden Verfahren auch darum, Umfang und Reichweite der
Beteiligungsrechte von Marktteilnehmern bei Beschlussverfahren der
Bundesnetzagentur grundsätzlich zu klären", so Rechtsanwalt Christian
Frhr. v. Ulmenstein, der die PIN Group in dieser Angelegenheit
vertritt.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur belief sich das Volumen im
Bereich der förmlichen Zustellungen in 2005 auf insgesamt 69,1 Mio.
Sendungen. Davon wurden 27 Mio. von lizenzierten Briefdienstleistern
versendet, was einem Marktanteil von 39,1 Prozent entspricht. In 2004
lag der Marktanteil der privaten Briefdienstleister bei 28,6 Prozent
und in 2002 noch bei 2,4 Prozent.


PIN Group AG
Die PIN Group AG wurde im Oktober 2005 von den Verlagen Axel
Springer, Georg von Holtzbrinck und der WAZ-Mediengruppe sowie der
Luxemburger Beteiligungsgesellschaft Rosalia gegründet. Bereits heute
verfügt sie mit ihren Tochterunternehmen über ein eigenes nahezu
flächendeckendes Zustellnetz. Mit einem Jahresumsatz von mehr als 200
Mio. Euro, rund 7.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Volumen von
mehr als 400 Mio. Sendungen gehört die PIN Group zur Spitzengruppe
der privaten Briefdienstleister in Deutschland.

Originaltext: PIN Group AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=64612
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_64612.rss2



Pressekontakt:

Mandy Simon
PIN Group AG
15 rue Léon Laval
L-3372 Leudelange
Telefon +352 / 26 38 23 - 0
Telefax +352 / 26 38 23 - 99
presse@pin-group.net
www.pin-group.net


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