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Mitteldeutsche Zeitung: NPD-Verbot / SPD-Innenpolitiker wollen Reform des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Geschrieben am 13-12-2006

Halle (ots) - Die Innenpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion wollen
das Bundesverfassungsgerichtsgesetz reformieren, um das Verbot von
extremistischen Parteien auf eine neue Grundlage zu stellen und das
Verbot der NPD zu erleichtern. "Wir würden das
Bundesverfassungsgerichtsgesetz gerne ändern", sagte der
innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter
Wiefelspütz, der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung"
(Mittwoch-Ausgabe). "Wir wollen keine Lex NPD. Wir wollen die
Ungereimtheiten des Gesetzes über Parteiverbotsverfahren abstellen.
Wir vertiefen die Bedeutung eines Verbotsverfahrens, indem wir sagen:
Wir stellen uns da breiter auf." Ein von der Arbeitsgruppe Inneres
der SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag gebilligter Gesetzentwurf des
Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD),
sieht vor, die Zahl der Richter in einem Verbotsverfahren von acht
auf zwölf zu erhöhen; die vier zusätzlichen Richter sollen vom
Bundesgerichtshof kommen, um die Beweiserhebung zu stärken. Derzeit
müssen zwei Drittel der Richter in einem Verbotsverfahren dem Verbot
zustimmen. Dies sind bei acht Richtern mindestens sechs - und damit
de facto drei Viertel. Scheidet ein Richter vor Ende des Verfahrens
aus, kann ein Richter ein Verbot verhindern. Das möchten die
SPD-Innenexperten ändern. Der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte der
"Mitteldeutschen Zeitung": "Ich bin bereit, darüber ernsthaft mit der
SPD zu verhandeln." Denkbar sei eine Reform dahingehend, dass ein
ausgeschiedener Richter anders als jetzt durch einen neuen ersetzt
werde. Grundsätzlich habe er "erhebliche Bedenken. Es ist schwierig
zu sagen: Wir haben verloren - und für das Rückspiel ändern wir die
Regeln."
Unabhängig von einer Änderung des Gesetzes erwägt die SPD ein neues
NPD-Verbotsverfahren. So könne man V-Leute des Verfassungsschutzes in
der NPD für die Dauer des Verfahrens abschalten. Wiefelspütz sagte
dem Blatt: "Wir wollen uns auch nochmal sehr intensiv mit der
materiellen Seite des Verbotsverfahrens auseinander setzen. Wir
wollen prüfen, was geht." Das Bundesverfassungsgericht stoppte das
Verbotsverfahren im Jahr 2003, weil Unklarheit herrschte über Zahl
und Einfluss der V-Leute in der NPD. Drei der sieben Richter stimmten
damals für den Stopp. Ein Richter war zuvor ausgeschieden.

Markus Decker
Parlamentsredaktion
Mitteldeutsche Zeitung

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47409
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredakteur
Jörg Biallas
Telefon: 0345/565-4025


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