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Voß kritisiert Urteil gegen ehemaligen Fernsehdirektor

Geschrieben am 13-12-2006

Stuttgart (ots) - Stuttgart. SWR-Intendant Peter Voß hat das
Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden gegen den früheren
Fernsehdirektor des SWR, Dr. Christof Schmid, bedauert und das Urteil
als unverständlich bezeichnet. Nicht einmal die Staatsanwaltschaft
habe in Zweifel gezogen, dass der SWR als Institution die offizielle
Ehrung zum 60. Geburtstag des Intendanten im Januar 2001 ausrichten
durfte. Es sei lediglich die Frage rechtlich zu bewerten gewesen, ob
der damalige Fernsehdirektor des SWR die Finanzierung des Empfangs
hätte veranlassen dürfen. Selbst wenn man einen Fehler in der
Zuständigkeit unterstellen wollte, wäre ein solcher Fehler nicht mit
den Mitteln des Strafrechts zu ahnden. Voß: "Wir halten an unserer
Rechtsauffassung fest: Ein Vermögensschaden für den SWR ist nicht
entstanden. Kein SWR-Mitarbeiter hat sich strafrechtlich etwas zu
Schulden kommen lassen, auch nicht Herr Dr. Schmid." Dies werde sich
nach seiner Auffassung in der nächsten Instanz erweisen. Voß
bedauerte, dass das Gericht ihm nicht die Möglichkeit eröffnet habe,
als Zeuge sowohl zum Sachverhalt wie auch zur Kompetenzverteilung
innerhalb des SWR eine Aussage zu machen. Er verwies auf das Beispiel
anderer Sender, bei denen Ehrungen ihrer führenden Repräsentanten auf
vergleichbare Weise und zum Teil mit deutlich höherem Aufwand
vorgenommen worden seien.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ariane Pfisterer, Tel.
0711/929-1030

Originaltext: SWR - Südwestrundfunk
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7169
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7169.rss2


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