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SoVD: UN-Konvention ist Meilenstein für behinderte Menschen

Geschrieben am 14-12-2006

Berlin (ots) - Zur Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention
für behinderte Menschen durch die UN-Generalversammlung erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, die
am 13. Dezember von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden
ist, ist ein Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik. Für
650 Millionen behinderte Menschen weltweit ist die UN-Konvention ein
großer Fortschritt. Wir hoffen, dass die UN-Konvention dazu beiträgt,
die Lebenssituation behinderter Menschen weltweit zu verbessern."

Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtlich
bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen
sichert. Die Unterzeichnerstaaten werden sich damit verpflichten, die
umfassende Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der
Gesellschaft zu sichern. Diskriminierende Gesetze und Barrieren sind
abzubauen. Ziel ist, behinderten Menschen ein unabhängiges und
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die UN-Konvention zum Schutz
der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen muss noch von
den Vertragsstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden. Aus Sicht
des SoVD ist eine zügige Unterzeichnung und Ratifizierung
anzustreben, damit das Vertragswerk so schnell wie möglich in Kraft
treten kann.

Hervorzuheben ist, dass die Rechte behinderter Frauen umfassend
berücksichtigt werden. Die Vertragsstaaten sind gefordert, besondere
Anstrengungen zur Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung
behinderter Frauen und Mädchen zu unternehmen. Hierfür hatte sich der
SoVD während der Verhandlungen um den Konventionstext in New York
verstärkt eingesetzt. Es ist außerdem sehr zu begrüßen, dass ein
eigenes Monitoring-System die Einhaltung der UN-Konvention überwachen
wird.

Besonders erfreulich ist, dass im Konventionstext eine Fußnote
gestrichen wurde, die die Wirkung der Konvention in Russland, China
und arabischen Ländern eingeschränkt hätte. Daher kann die
UN-Konvention uneingeschränkt als großer Durchbruch für behinderte
Menschen gefeiert werden.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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