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Rentenbesteuerung - Bescheinigung fürs Finanzamt

Geschrieben am 24-03-2006

Berlin (ots) -

- Querverweis: Das Tonmaterial wird über ors versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

Seit dem 1. Januar 2005 gilt die so genannte nachgelagerte
Besteuerung von Renten. Dadurch hat sich für Rentner einiges
geändert: Alle Bestandsrentner und alle diejenigen, die im Laufe des
Jahres 2005 erstmals Rente bezogen haben, müssen ab 2005
grundsätzlich auf 50% ihrer Jahresrenten Steuern zahlen, sofern diese
50% der Rente über einem bestimmten Grundfreibetrag liegen. Wie hoch
der Freibetrag ist, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton 21 sec
"Das sind 7.664 Euro im Jahr für Ledige, und 15.328 Euro für
Verheiratete. Maßgeblich ist immer der Bruttobetrag der Rente, das
heißt also der Betrag vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung."

Der steuerfreie Teil der Rente wird festgeschrieben und bleibt
auch in den Folgejahren unverändert. Für spätere Neuzugänge steigt
der prozentuale Besteuerungsanteil jährlich.
Steuerlich unbelastet bleiben bei Alleinstehenden im Jahr 2005 Renten
bis etwa 18.900 Euro, bei Verheirateten bis etwa 37.800 Euro, sofern
keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt wurden. Was heißt
das für den Durchschnittsrentner?

O-Ton 26 sec
"Im Prinzip bedeutet das, dass die Altersbezüge eines so genannten
Standardrentners, also eines Rentners, der 45 Jahre lang
Durchschnittsbeträge eingezahlt hat, und der zur Zeit dann eine Rente
von 1176 Euro monatlich bekommt, dass derjenige frühestens bei einem
Rentenbeginn ab 2011 steuerlich belastet wird."

Ob man als Rentner eine Steuererklärung machen muss oder darauf
verzichten darf, kann nur das Finanzamt entscheiden. Bei
Zusatzeinkünften ist die Steuererklärung in der Regel verpflichtend:

O-Ton. 23 sec
"Rentner, die insbesondere wegen weiterer steuerpflichtiger
Einnahmen, ich denke hier an Betriebsrenten, an Mieteinnahmen, an
Zinsen, die über dem Sparerfreibetrag von 1.370 Euro für Ledige oder
2.740 Euro für Verheiratete liegen, sind zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung verpflichtet."

Den dafür benötigten Nachweis über ihre steuerpflichtigen
Renteneinkünfte können sie von ihrem Rentenversicherungsträger
anfordern. Weitere Informationen hierzu können Sie im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de abrufen oder beim kostenlosen
bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 erhalten.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung
Bund,Telefon: 030 865-36750, Fax: 030 865-27379, D2: 0172 3821705,
m@il gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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