NABU: Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz verstößt gegen EG-Recht
Geschrieben am 15-12-2006 |
Berlin (ots) - Der NABU hat gegen das heute in Deutschland in Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. "Das mit 17-monatiger Verspätung erschienene Gesetz ist in höchstem Maße EG-rechtswidrig. Es missachtet, dass den Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein 'weiter Zugang zu Gerichten' zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden Klagerechten ausgestattet werden müssen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das neue Gesetz sehe aber nur dann Klagemöglichkeiten von Verbänden vor, wenn sie sich auf Vorschriften berufen, gegen die Bürger ohnehin vorgehen können. Verstöße gegen den Klima-, Gewässer- und Naturschutz könnten sie dagegen nicht geltend machen. "Damit erhalten die Verbände praktisch keine neuen Klagerechte. Sie können sich nicht nachhaltig für das Allgemeinwohl einsetzen", kritisierte Tschimpke.
Der NABU habe die Bundesegierung mehrfach auf den Verstoß gegen die EG-Vorgaben hingewiesen, aber sie habe selbst die zahlreichen kritischen Stimmen der Sachverständigen ignoriert. Nun verkaufe sie das Gesetz auch noch als Erfolg und weise auf die angeblich weiten Klagerechte der Verbände hin. Dies sei Augenwischerei - jetzt könne nur noch der Gang nach Brüssel helfen. "Wir sind sicher, dass die Bundesregierung das Gesetz nachbessern muss", so Tschimpke. Der NABU sehe es als seine Pflicht an, dieses rechtswidrige Verhalten der Regierung zu unterbinden. "Wir können nicht zusehen, wie unsere Umwelt immer weiter zum Ausverkauf angeboten wird", betonte der Präsident.
Originaltext vom NABU
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Pressekontakt: Rückfragen: Dr. Susanne Creutzig, NABU-Rechtsexpertin, mobil 01 77-2 78 71 18 Im Internet zu finden unter www.NABU.de
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