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Korrektur der Greenpeace-Presseerklärung vom 18. Dezember 2006: Der Einspruch von Greenpeace gegen ein Embryonen-Patent wird vor der Einspruchskammer des Europäischen Patentamtes verhandelt.

Geschrieben am 18-12-2006

München (ots) - Korrektur der Presseerklärung vom 18. Dezember
2006:
Der Einspruch von Greenpeace gegen ein Patent auf menschliche
Keimzellen und Embryonen wird morgen in erster Instanz vor der
Einspruchskammer des Europäischen Patentamtes verhandelt und
voraussichtlich entschieden - nicht in der Großen Beschwerdekammer,
wie in der Presseerklärung heute um 10.30 Uhr stand. Bitte
entschuldigen Sie den Fehler.

Greenpeace stellt heute eine neue Dokumentation über Patente auf
menschliche Embryonen und Gene, Tiere und Pflanzen vor, die das
Europäische Patentamt (EPA) in den Jahren 2005 und 2006 erteilt hat.
Dabei verstieß die Behörde oftmals gegen die Patentgesetze. Der
Anlass für die Skandal-Dokumentation: Die Einspruchskammer des EPA
wird morgen in erster Instanz über ein Patent zur Verwertung
menschlicher Embryonen verhandeln und voraussichtlich entscheiden,
gegen das Greenpeace Einspruch eingelegt hatte.

Das Patent (EP 1121015) von zwei Forscherinnen, die mit dem
schwedischen Biotechnologieunternehmen Vitrolife kooperieren, umfasst
ein Verfahren zum Tiefkühlen menschlicher Embryonen und Keimzellen
für die künstliche Befruchtung oder Stammzellforschung. Dabei wurden
die Embryonen und Keimzellen selbst mitpatentiert. Ein ähnliches
Patent des Stammzellenforschers Oliver Brüstle zur kommerziellen
Verwertung von Embryonen hat das Bundespatentgericht am 5. Dezember
nach einer Klage von Greenpeace in wesentlichen Teilen widerrufen.

"Patente auf Leben haben weniger mit Forschung als mit
wirtschaftlichen Interessen zu tun", sagt Patentexperte Christoph
Then von Greenpeace. "Die Kommerzialisierung von menschlichem Leben
darf über Patente nicht gefördert werden." Ähnlich dem Patent von
Oliver Brüstle setzt das Vitrolife-Patent den menschlichen Embryo mit
einer technischen Erfindung gleich und bestätigt einen
Monopolanspruch zu seiner wirtschaftlichen Nutzung.

Das kommerzielle Interesse an Patenten führt dazu, dass auch
ethische und rechtliche Grenzen bei Patentvergaben überschritten
werden. Die Greenpeace-Dokumentation zeigt, dass das EPA in den
Jahren 2005 und 2006 auf menschliche Gene 472 Patente, auf Tiere 117
Patente und auf Pflanzen 241 Patente vergeben hat. Dabei hat das EPA
in mehreren Fällen gegen die Gesetze verstoßen und Patente erteilt,
die ethisch nicht vertretbar sind.

Zu diesen Fällen zählt das Krebs-Affen-Patent EP 811061. Es
umfasst auch Schimpansen, die mit menschlichen Krebsgenen manipuliert
werden sollen. In die Tiere, die von Wissenschaftlern aus Belgien und
Deutschland beansprucht werden, sollen Gene eingebaut werden, die
vielfältige Krebskrankheiten wie Gebärmutter-, Brust-,
Speicheldrüsen-, Knochen-, Haut-, und Blutkrebs auslösen können.
Greenpeace wird auch gegen dieses Patent Einspruch einlegen.

Christoph Then: "Das Patent für Krebs-Affen zeigt, welche
perversen Entwicklungen das Patentamt fördert, weil klare rechtliche
Grenzen fehlen. Hier wird nicht nur das Recht beansprucht, an Affen
zu forschen, sondern die kranken Tiere sollen als patentgeschütztes
Produkt gewinnbringend gehandelt werden. Es gibt kein wirksames
Verbot für derartige Patente." Greenpeace fordert die Neuverhandlung
der EU-Patentrichlinie und ein umfassendes Verbot der Patentierung
von Lebewesen und ihren Genen.

Achtung Redaktionen: Die Verhandlung am EPA findet am Dienstag,
19.12.2006, um 9.00 Uhr in Raum 2456 in der Bayerstraße 34 in 80335
München statt. Für Rückfragen erreichen Sie Dr. Christoph Then, Tel.
0171-8780 832, und Pressesprecherin Simone Miller, Tel. 0171-870
6647. Internet: www.greenpeace.de, www.greenpeacefoto.de.

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6343
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6343.rss2


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