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Plasmatreat gewinnt Streit um europäisches Patent

Geschrieben am 19-12-2006

Steinhagen (ots) -

Das Europäische Patentamt (EPA) hat mit Entscheidung vom
12.12.2006 das Patent EP 0 761 415 von Plasmatreat betreffend ein
Verfahren zur Erhöhung der Benetzbarkeit der Oberfläche von
Werkstücken aufrechterhalten. Einsprechende waren die Firmen AFS,
Neusäß, RAantec, Borgholzhausen und arcotec, Mönsheim. Der
Hauptanspruch des Patents schützt ein Verfahren, bei dem ein
gebündelter Plasmastrahl durch eine Bogenentladung erzeugt wird. Mit
Hilfe dieses Plasmastrahls werden Werkstückoberflächen behandelt,
ohne dass es zu einer Übertragung der Bogenentladung kommt. Dabei
wird die Bogenentladung in charakteristischer Weise mit einer
Hochfrequenz-Wechselspannung betrieben.

Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsbestand des von Plasmatreat
als Basisschutzrecht angesehenen Patents erneut bestätigt worden,
nachdem das EPA die Schutzfähigkeit bereits erstinstanzlich mit
Entscheidung vom 5.7.2005 bestätigt hatte. Die jetzt vorliegende
Entscheidung ist auf europäischer Ebene endgültig.

Plasmatreat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das
Landgericht Düsseldorf im Sommer diesen Jahres in zwei
Patentverletzungsverfahren zu Gunsten von Plasmatreat entschieden
hatte, und zwar gegen RAantec und arcotec. In den genannten
Entscheidungen ist das Gericht den jeweiligen Anträgen von
Plasmatreat gefolgt, wonach das Klagepatent mittelbar verletzt wird,
weil die "PlasmaJet" bzw. "arcospot" genannten Vorrichtungen bestimmt
und geeignet sind, das zu Gunsten von Plasmatreat geschützte
Verfahren durchzuführen. Beide Unternehmen sind zudem wegen
mittelbarer Patentverletzung zur Unterlassung, Auskunftserteilung und
Schadensersatz verurteilt worden. Die Urteile sind noch nicht
rechtskräftig.

Plasmatreat sieht die jüngste Entscheidung des EPA in Linie mit
einer Mehrzahl von Entscheidungen, die ihre gewerblichen Schutzrechte
bestätigt haben. Unter Berücksichtigung der erwähnten Entscheidungen
der Düsseldorfer Patentstreitkammer zeigt sich nicht nur die
Werthaltigkeit, sondern auch die Durchsetzungsfähigkeit der zugunsten
von Plasmatreat geschützten Erfindung.

Plasmatreat GmbH
www.plasmatreat.de


Originaltext: PLASMATREAT
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58774
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58774.rss2

Pressekontakt:
Blue Rondo International e.K.
Ines Melamies
Tel.: 0234-890 6190
im@bluerondo.de
www.bluerondo.de


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