Geriatrische Rehabilitation auf Kosten der Pflegeversicherung?
Geschrieben am 20-12-2006 |
Berlin (ots) -
Leistungsverschiebung würde Pflegebedürftige doppelt belasten
Scheinbar einvernehmlich wird seitens der Politik eine Stärkung der geriatrischen Rehabilitation gefordert. "Bereits im Vorfeld der Einführung eines geplanten gesetzlichen Anspruchs in der Krankenversicherung droht die gute Absicht jedoch als Lippenbekenntnis auf Kosten der Pflegebedürftigen enttarnt zu werden", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Auf eine Summe von 30 Millionen Euro jährlich hat kürzlich ein Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags die mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf geriatrische Rehabilitation verbundenen Kosten beziffert. Würden ausschließlich die Leistungsempfänger der Pflegeversicherung einbezogen, stünden somit ganze 15 Euro pro Jahr für diese Leistungen zur Verfügung. Da die geriatrische Rehabilitation jedoch schon im Vorfeld der Pflegebedürftigkeit greifen soll, stünde de facto nochmals weniger Geld pro Person zur Verfügung, so Herbert Mauel. "Eine Verbesserung der Situation der betroffenen Versicherten würde damit strukturell verhindert."
"Im Tauschhandel" mit einer Übernahme der geriatrischen Rehabilitation durch die Krankenversicherung möchte die Politik die systemkonforme Zuordnung der medizinischen Behandlungspflege in Heimen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung auch mit den kommenden Reformen der Kranken- und der Pflegeversicherung nicht umsetzen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden deshalb weiterhin mit Kosten (nach seriösen Kalkulationen sind dies mehr als eine Milliarde Euro jährlich) belastet, wohingegen die Kosten für Versicherte, welche im eigenen Haushalt wohnen, selbstverständlich von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Somit bleiben zur Entlastung der Krankenversicherung die Kosten der Pflegeheimplätze höher als notwendig.
Auch als Ausgleich dieser Situation plant die Politik, die geriatrische Rehabilitation als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken, was der bpa grundsätzlich begrüßt. "Wenn nun der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes öffentlich erklärt, die geriatrische Rehabilitation gehöre in die finanzielle Zuständigkeit der Pflegeversicherung, bedeutet dies nichts anderes als ein erneutes Verschieben von Leistungen der Krankenversicherung in die Pflegeversicherung", so Herbert Mauel.
Mauel: "Die Pflegeversicherung ist nicht das Auffangbecken zur finanziellen Entlastung der Krankenversicherung. Die kommende Diskussion wird zeigen, ob die geriatrische Rehabilitation tatsächlich voran gebracht wird. Wer Leistungen der Pflegeversicherung erheblich kürzen will und darüber hinaus auch noch Leistungen von der Krankenversicherung in die Pflegeversicherung verschiebt, belastet die pflegebedürftigen Versicherten doppelt. Pflegebedürftigkeit wird so wieder zum Armutsrisiko."
Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.
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