Börsen-Zeitung: Dogmenstreit, Kommentar zur RWE-Abmahnung durch das Kartellamt wegen überhöhter Industriestrompreise von Brunfrid Rudnick
Geschrieben am 20-12-2006 |
Frankfurt (ots) - Politik und Wettbewerbshüter haben die Pflicht, für preisgünstige Energie zu sorgen. Doch weil der Kampf gegen hohe Strompreise so populär ist, besteht die Gefahr der Überreaktion jenseits des Pfades der ordnungspolitischen Tugenden. Zu den untauglichen politischen Versuchen, den Strompreis zu bändigen, gehört die beabsichtigte Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Denn falls sich das Bundeskartellamt mit seiner jüngsten Abmahnung gegen RWE wegen missbräuchlich überhöhter Strompreise durchsetzen kann, wäre eine Novellierung des Kartellrechts überflüssig.
Im Kern geht es um den Dogmenstreit, ob die Stromversorger die kostenlos zugeteilten CO2-Zertifikate mit ihrem an der Energiebörse ermittelten Marktwert im Strompreis für Industriekunden voll kalkulieren dürfen. In der Begründung für die Abmahnung lassen sich jedoch Schwachpunkte erkennen. Das Kartellamt unterstellt eine marktbeherrschende Stellung von RWE und Eon, die gemeinsam gut 60% der Nettostrommenge produzierten. VDEW hat jüngst einen addierten Marktanteil von knapp 34% errechnet. Wer hat recht?
Dass die Versorger wegen der überragenden Marktstellung diese Opportunitätskosten leichter überwälzen können als andere Branchen, wird von renommierten Wissenschaftlern angezweifelt. Beispielsweise kann die Stahlindustrie den Zertifikatpreis deshalb nicht weiterreichen, weil sie gegen ausländische Wettbewerber antritt, die keine Zertifikatkosten haben.
Im Wettbewerb wie im Monopol wird der Preis, zu dem sich Angebot und Nachfrage ausgleichen, von den Grenzkosten und nicht von den Durchschnittskosten bestimmt. Deshalb verursacht der Verbrauch der zum Marktpreis bewerteten Zertifikate bei der Stromerzeugung echte variable Kosten. Allerdings: Die unübersehbaren stattlichen Zusatzgewinne aus kostenlosen Zertifikaten hat die Politik zu verantworten, die die CO2-Rechte kostenlos ausgegeben hat.
Natürlich würde es den Beifall der Industrie finden, wenn RWE und andere die Kosten für Verschmutzungsrechte statt mit 12 Euro nur mit 3 Euro je Megawattstunde geltend machen dürften. Das hätte nicht nur den Charme einer direkt preisdämpfenden Wirkung. Darüber hinaus könnten die zu viel gezahlten Summen zivilrechtlich eingeklagt werden - falls sich das Kartellamt durchsetzt.
Originaltext: Börsen-Zeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30377 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30377.rss2
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