Immobilien im Ausland
Geschrieben am 21-12-2006 |
Frankfurt am Main (ots) -
Kauf und Vererbung weisen häufig Tücken auf
Wer träumt derzeit nicht davon, dem deutschen Winter zu entfliehen? Ein Häuschen in Spanien? Eine Wohnung in Florida? Schon 1,5 Millionen Deutsche haben sich den Traum einer eigenen Auslandsimmobilie erfüllt - Tendenz steigend. Beim Kauf müssen allerdings die landestypischen organisatorischen Besonderheiten in der jeweiligen Landessprache bewältigt werden. Da Auslandsimmobilien eine zunehmend wichtige Rolle in den Vermögensportfolios deutscher Anleger einnehmen, sollten Interessenten auch den langfristigen Blick auf die Vererbungsmodalitäten wagen.
Schon beim Kauf auf landestypische Eigenheiten achten
"Wer beim Erwerb einer Immobilie im Ausland die rechtlichen und steuerlichen Regelungen vor Ort zu wenig beachtet, kann im Nachhinein unangenehme Überraschungen erleben", weiß Ludger Strecker, Leiter Private Wealth Management beim Commerzbank Private Banking. In einem ersten Schritt sei darum zu klären, ob eine Zustimmung der örtlichen Behörden und Ämter für den Kauf erforderlich ist. Hier reicht die Spannweite staatlicher Vorschriften von zwingender Notwendigkeit einer behördlichen Genehmigung etwa in der Schweiz bis hin zu gar keinen Regularien wie beispielsweise in einigen Staaten der USA.
In einem zweiten Schritt sollten sich potenzielle Käufer über die länderspezifischen Rechtsvorschriften für den Kauf informieren. Zum Beispiel sind in Spanien, Italien und Frankreich Vorverträge in der Regel auch ohne notarielle Beurkundung bindend. Darüber hinaus erschweren zum Teil regionale Besonderheiten wie Urbanisationsregelungen oder Umweltauflagen die Orientierung und können u. a. durch versteckte Kosten den Traum von der Auslandsimmobilie zum Scheitern bringen. "Bei Kaufverhandlungen und Vertragsabschlüssen im Ausland sollte nicht auf die Unterstützung ortsansässiger Anwälte und Notare verzichtet werden", rät Strecker. "Deshalb bieten wir unseren Kunden ein spezielles Beratungsangebot, das bei der Auswahl solcher Ansprechpartner unterstützt und einen geeigneten Kontakt vor Ort vermittelt."
Heute schon an übermorgen denken
Nicht nur der Kauf einer Auslandsimmobilie ist von nationalen Vorschriften geprägt, auch die Vererbung. Obwohl die Wenigsten sich bei der Anschaffung auch mit Erbfragen beschäftigen wollen, ist gerade dies sehr wichtig. Denn ein ungeregelter Nachlass setzt die Erben hohen organisatorischen und monetären Belastungen aus. International lassen sich grundsätzlich zwei Vorgehensweisen im Erbrecht unterscheiden. Spanien oder Italien beispielsweise handeln meist nach dem Heimatrecht des Erblassers. Dies bedeutet, dass ausländische Immobilien eines deutschen Staatsbürgers nach deutschem Recht vererbt werden. In anderen Staaten, darunter Frankreich und Südafrika, ist das Ländererbrecht verbreitet, unabhängig von der Nationalität des Erblassers. Die Schweiz stellt einen Sonderfall dar. Dort richtet sich das Erbrecht nach dem Wohnsitz. Wer also in der Schweiz lebt, dessen Nachlass wird auch nach Schweizer Recht gehandhabt.
Ebenso wie das Erbrecht unterscheidet sich die Erbschaftsteuer von Land zu Land - von prinzipieller Steuerfreiheit bis hin zu einer sehr hohen Besteuerung. Besonders in Staaten der USA sollte die zu zahlende Erbschaftsteuer schon vor dem Kauf bekannt sein, weil sie nicht nur auf Nettobasis ermittelt wird, sondern häufig ein progressiver Tarif Anwendung findet. Demnach kann die Steuerrate bis zu 55% des Immobilienwerts betragen. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den jeweiligen Ländern erschweren den Überblick zusätzlich. "Die Rahmenbedingungen für das Vererben einer Auslandsimmobilie sollten deshalb ein wichtiger Aspekt bei der Wahl des Feriendomizils sein", betont Strecker. Unter Umständen ist die vermeintlich zweite Wahl langfristig die bessere Alternative.
Originaltext: Commerzbank Private Banking Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54251 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54251.rss2
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