Wirtschaftsrats-Präsident Lauk: Deutsche Unternehmensverfassung an internationalen Standards orientieren!
Geschrieben am 21-12-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Pläne der Großen Koalition, den direkten Wechsel von Vorstandsvorsitzenden in den Aufsichtsrat gesetzlich zu verhindern, fordert der Präsident des Wirtschaftsrates, Prof. Dr. Kurt J. Lauk MdEP:
"Deutsche Unternehmensverfassung an internationalen Standards orientieren"
Die intransparente deutsche Unternehmensverfassung muss dringend auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau weiterentwickelt werden. "Eine Frist zwischen der Tätigkeit als operativer Manager und Unternehmenskontrolleur verstreichen zu lassen, ist absolut sinnvoll", sagt Prof. Dr. Kurt J. Lauk. Nicht nur an dieser Stelle, auch in anderen Kernbereichen der Corporate Governance sollte sich die deutsche Unternehmensverfassung an europäischen und internationalen Standards orientieren. Nur so können Unternehmens-Hauptquartiere und damit Arbeitsplätze wieder in verstärktem Maße nach Deutschland geholt werden.
Ein Automatismus beim Übergang vom Vorstands- in den Aufsichtsratsvorsitz - bei 14 von 30 Dax-Unternehmen sitzt derzeit der ehemalige Vorstandschef auf dem Spitzensessel im Aufsichtsrat - ist verhängnisvoll: Die notwendige Unbefangenheit und kritische Distanz der Unternehmenskontrolle zum Vorstand fehlt. Erforderliche Restrukturierungen und Strategiewechsel werden gegebenenfalls verzögert oder bleiben ganz aus. Der Wirtschaftsrat fordert daher, dass im eigenen Interesse des Unternehmens eine Karenzzeit von mindestens 2 Jahren eingehalten wird.
Auch die Rückführung der verkrusteten und überzogenen Unternehmensmitbestimmung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau, auch nach 30 Jahren international kein Exportschlager, ist dringend erforderlich. "Umso bedauerlicher ist das Scheitern der Biedenkopf-Kommission zur Modernisierung der unternehmerischen Mitbestimmung, das den In-vestitionsstandort Deutschland zurückwirft", sagte Prof. Dr. Kurt J. Lauk, Präsident des Wirtschaftsrates. Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 wird den Herausforderungen einer globalisierten Weltwirtschaft mit schnellerem Entscheidungsbedarf nicht mehr gerecht. Die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte ist im internationalen Vergleich hinderlich, Hauptquartiere internationaler Unternehmen werden so nicht in Deutschland angesiedelt. Dies kostet Arbeitsplätze in Deutschland.
Um die deutsche Mitbestimmung aus ihrer internationalen Isolation zu befreien, müssen sich Aktionäre für ihr Unternehmen gegen paritätisch besetzte Aufsichtsräte entscheiden können. In Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten sollte eine Drittelbeteiligung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat möglich sein wie die EU-Gesetzgebung dies bei europäischen Kapitalgesellschaften vorsieht. Oberstes Ziel muss es sein, den Aufsichtsrat als Kontrollorgan der Unternehmen zu stärken. Dazu ist die Größe der Aufsichtsräte auf in-ternational übliche maximal 12 Sitze zu begrenzen.
Originaltext: Der Wirtschaftsrat der CDU Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=42899 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_42899.rss2
Pressekontakt: Wirtschaftsrat der CDU e.V. Erwin Lamberts Pressesprecher Tel.: 030/24087-301 Fax: 030/24087-305 E-Mail: pressestelle@wirtschaftsrat.de
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