Hüppe: Selbständigkeit statt Fürsorge - Union will am persönlichen Budget festhalten
Geschrieben am 21-12-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich des gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Berichts der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des persönlichen Budgets erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Union setzt sich in allen Bereichen für ein persönliches Budget für behinderte Menschen ein. Trotz der in der Dokumentation von der Bundesregierung geschilderten Schwierigkeiten bei der Umsetzung, will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Projekt zum persönlichen Budget festhalten. Allerdings müssen sowohl behinderte Menschen als auch die zuständigen Träger besser über die Möglichkeiten des Budgets informiert werden. Denn schon heute kann jeder Behinderte bei seinem Träger ein persönliches Budget beantragen. Es gilt daher die Bekanntheit des Instruments zu steigern, damit das Projekt nicht an einer zu geringen Beteiligung scheitert.
In der vom Bundeskabinett angenommenen Dokumentation zu den ersten bundesweiten Erfahrungen aus acht Modellregionen wird eine insgesamt positive Zwischenbilanz gezogen. Bis zum Ende der Modellphase entscheidet der zuständige Träger, ob ein Behinderter ein persönliches Budget erhält. Ab dem 1. Januar 2008 haben alle Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch darauf.
Die Union begrüßt, dass durch das persönliche Budget die Eigenverantwortung und Selbständigkeit von Menschen mit Behinderungen gestärkt und dadurch gleichzeitig alte Modelle der Fürsorge abgebaut werden. Jeder Behinderte kann sein Budget selbst verwalten und eigenständig über die von ihm gewünschten Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe entscheiden. Dabei besteht das persönliche Budget aus Geldleistungen oder Gutscheinen, die die bisher festgelegten Betreuungs- oder Eingliederungsleistungen ersetzen sollen. Die Union setzt sich aber dafür ein, dass meistens im ambulanten Bereich erprobte Instrument, stärker als bisher auch in stationären Einrichtungen anzuwenden.
Erfreulich ist aus Sicht der Union, dass durch das trägerübergreifende Budget der im Koalitionsvertrag verankerte Grundsatz der "Leistungserbringung aus einer Hand" umgesetzt wird. Wenn also mehrere Träger für das Budget zuständig sind, erbringt einer von ihnen die Leistung trägerübergreifend.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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