Bleser/Klöckner: Auch Verbraucherpreise gehören auf den Prüfstand
Geschrieben am 21-12-2006 |
Berlin (ots) - Zur gestrigen Abmahnung eines großen Energieunternehmens für die Preisgestaltung bei Industriestrom durch das Bundeskartellamt erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die Verbraucherschutzbeauftragte der Union, Julia Klöckner MdB:
Mit der gestrigen Abmahnung eines Energiekonzerns wegen überhöhter Strompreise für Industriekunden hat das Bundeskartellamt ein deutliches Zeichen gesetzt. Es ist nun zu hoffen, dass das Kartellamt auch nach der Stellungnahme des Unternehmens zu der vorläufigen kartellrechtlichen Überprüfung bei seiner Haltung bleiben und einen Sofortvollzug anordnen wird. Dies könnte zu einer deutlichen Kostenentlastung der energieintensiven Industriezweige führen.
Aber nicht nur die Preisgestaltung gegenüber Industriekunden, sondern auch die Verbraucherpreise müssen jetzt mit der gleichen Begründung auf den Prüfstand gestellt werden. Auch hier werden den Kunden Kosten in Rechnung gestellt, die einen erheblichen Teil der Preise bestimmen. Es ist schwer vermittelbar und nicht nachvollziehbar, dass die Energiekonzerne für die von der Bundesregierung kostenlos zugeteilten CO2-Luftverschmutzungrechte den aktuellen Börsenpreis in die Verbraucherpreiskalkulation einbeziehen. Dies ist so, als wenn man zu Weihnachten ein Geschenk bekommt und so tut, als hätte es man sich gekauft.
Dies ist keine seriöse Kostenkalkulation, sondern hier wird offensichtlich die Marktmacht weniger Energiekonzerne genutzt, um höhere Verbraucherpreise am Markt durchzusetzen. Dies kann nicht hingenommen werden. Daher muss nun ein gesondertes Verfahren eingeleitet werden, das sich ausschließlich mit der Preisgestaltung bei Privatkunden auseinandersetzt.
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