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Wichtige Werte der Rentenversicherung 2007

Geschrieben am 22-12-2006

Berlin (ots) - Zum Beginn jedes Jahres ändern sich zentrale Werte
in der gesetzlichen Rentenversicherung:

Der Beitragssatz, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer getragen wird, steigt von bisher 19,5 Prozent auf 19,9
Prozent.

Die Beitragbemessungsgrenze beträgt in den alten Bundesländern
unverändert monatlich 5.250 Euro, in den neuen Bundesländern steigt
sie auf 4.550 Euro.

Die Bezugsgröße hat Bedeutung z. B. für die Beitragsberechnung für
versicherungspflichtige Selbständige und beträgt in den alten
Bundesländern unverändert 2.450 Euro monatlich, in den neuen
Bundesländern steigt sie auf 2.100 Euro.

Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige steigt
in den alten Bundesländern auf 487,55 Euro monatlich und in den neuen
Bundesländern auf 417,90 Euro.

Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte beträgt einheitlich
79,60 Euro monatlich, der Höchstbeitrag 1.044,75 Euro.

Für Arbeitslosengeld II - Bezieher wird die
Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der
Rentenversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2007 von monatlich 400
Euro auf 205 Euro reduziert.

Die Hinzuverdienstgrenze bleibt bei allen Renten (Altersrente
oder Erwerbsminderungsrente), die vor dem 65. Geburtstag bezogen
werden, einheitlich in Ost und West mit 350 Euro im Monat konstant.
Zwei Mal pro Jahr sind 700 Euro erlaubt. Wird diese Einkommensgrenze
überschritten, kann je nach Höhe des Hinzuverdienstes eine Teilrente
gewährt.

Weitere Angaben finden Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Ihr Kontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Telefon 030 865-89174, Telefax 030 865-89425
dirk.heide@drv-bund.de


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