Das neue Elektroschrottgesetz: Eine große Herausforderung für die Hersteller / Von Manfred Hannich, Partner, und Christina Steidl, Managerin im Bereich Advisory von KPMG
Geschrieben am 24-03-2006 |
Berlin (ots) -
Endlich ist es auch für den privaten Endverbraucher soweit: Kunden können ihre alten Elektrogeräte wie z. B. Mixer, Handys, Staubsauger, Kühlschränke und Fernseher ab sofort kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen der Gemeinden zur Entsorgung abgeben. Das Elektro- und Elektronikschrottgesetz hat erhebliche Auswirkungen auf Hersteller und Händler von Elektrogeräten. Hinter dieser für den Endverbraucher komfortablen Lösung stehen für die Hersteller von Elektrogeräten eine Reihe organisatorischer und logistischer Herausforderungen.
Mit dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) vom 16. März 2005 hat der deutsche Gesetzgeber die sog. Elektroschrott-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz ist am 13. August 2005 in Kraft getreten. Es unterscheidet zwei Gruppen von Geräten: "historische Altgeräte", die vor dem 24. November 2005 in Verkehr gebracht wurden, und "neue Altgeräte", die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden. Des Weiteren erfolgt eine Unterscheidung hinsichtlich privater ("B2C") oder ausschließlich kommerziell nutzbarer Elektrogeräte ("B2B"). Ingesamt ergeben sich hieraus für die Hersteller vier verschiedene Fallvarianten.
Am aufwändigsten für die Hersteller ist die Entsorgung der privat genutzten Geräte. Seit dem 24. März 2006 besteht für diese "neuen Altgeräte" eine Kennzeichnungspflicht in Form eines durchgestrichenen Mülltonnensymbols.
Die Umsetzung des Gesetzes in den betrieblichen Alltag erfordert einiges an Verwaltungsaufwand. Hersteller, die weiterhin Produkte in Deutschland in Verkehr bringen wollen, mussten sich bereits bis zum 24. November 2005 bei der "Gemeinsamen Stelle" registrieren lassen. Die "Gemeinsame Stelle" wurde von den Herstellern als Stiftung "Elektro-Altgeräte-Register (EAR)" mit Sitz in Fürth gegründet.
Folgende Pflichten sind von den Herstellern zu erfüllen:
Die Hersteller müssen bei der EAR jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung für die ab 24. März 2006 an private Endkunden vertriebene Elektrogeräte nachweisen. Dadurch sollen Waisengeräte vermieden werden, auch wenn der Hersteller oder Händler aus dem Markt ausgetreten sind. Hinzu kommt eine deutliche Erweiterung der Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller. Bereits seit November 2005 müssen sie an die EAR die monatlich in Verkehr gebrachten Mengen melden. Ab März 2006 müssen die Menge der von ihnen im Kalenderjahr bei den öffentlichen Entsorgungsträgern abgeholten Elektrogeräten, die Geräteart und die Menge der von ihm im Kalenderjahr selbst gesammelten Altgeräte sowie die Menge der von ihm im Kalenderjahr wieder verwendeten, stofflich verwerteten und ausgeführten Altgeräte gemeldet werden. Für kleinere Hersteller sind bei den monatlichen Meldungen Erleichterungen vorgesehen.
Die Hersteller waren verpflichtet, bis zum 10. März 2006 produktgruppenspezifische Behältnisse kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen bereitzustellen. Sind diese Behältnisse mit einem bestimmten Inhalt von Elektroschrott befüllt, meldet die Sammelstelle der EAR, dass diese zur Abholung bereit stehen.
Auf Basis der von den Herstellern gemeldeten in Verkehr gebrachten Mengen berechnet die EAR die von den Herstellern abzuholenden Mengen und meldet diese dann dem Umweltbundesamt. Das Umweltbundesamt teilt daraufhin dem Hersteller mit, welche Mengen sie wo abzuholen haben. Parallel dürfen die Hersteller aber auch eigene individuelle oder kollektive Rücknahmesysteme betreiben. Die Mengen, die die Hersteller selbst entsorgen, werden den von dem Umweltbundesamt gemeldeten Mengen angerechnet. Beispielsweise haben Siemens, Alcatel, PreussAG und die Deutsche Telekom gemeinsam ein kollektives Rücknahmesystem gegründet.
Bei der Ermittlung der Abholverpflichtung stehen dem Hersteller zwei Berechnungsmethoden zur Verfügung. Zum einen besteht die Möglichkeit, die abzuholende Altgerätemenge nach dem Anteil der Altgeräte des jeweiligen Herstellers an der gesamten Altgerätemenge pro Gruppe zu berechnen (Vorwärtsfinanzierung). Alternativ kann die Abholmenge nach dem Marktanteil des einzelnen Herstellers berechnet werden. Der Marktanteil entspricht dem Anteil des jeweiligen Herstellers an der gesamten im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Menge an Elektrogeräten (Umlageverfahren).
Die EAR sieht bezüglich des Mengennachweises eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vor. Spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres des Herstellers muss die Bestätigung eines Abschlussprüfers über die im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr in Verkehr gebrachten Mengen an Geräten für private Haushalte je Geräteart bei der gemeinsamen Stelle vorliegen. Zurzeit ist noch nicht abschließend geklärt, in welcher Art und Weise diese Bescheinigung zu erteilen ist. Fazit: Für die effiziente Umsetzung aller zu erfüllender Regelungen des Elektroschrottgesetztes sind entsprechende Prozesse zu entwickeln und zu implementieren. Ein zentraler Punkt ist auch die angemessene bilanzielle Würdigung des Sachverhalts in der Bilanz des Herstellers.
Originaltext: KPMG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=33170 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_33170.rss2
Pressekontakt: KPMG, Marita Reuter/Thomas Blees Tel.: (0 30) 20 68-11 18/-12 15, Fax: (0 30) 20 68-11 48 eMail: mreuter@kpmg.com / tblees@kpmg.com KPMG im Internet: www.kpmg.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
4643
weitere Artikel:
- 5.000 neue Jobs für Deutschland - Start der Randstad Jobtour quer durch die Republik Eschborn (ots) - - Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar - Deutschlands führender Personaldienstleister Randstad wird vom 3. bis zum 29. April mit 5.000 attraktiven Arbeitsplätzen im Gepäck durch Deutschland reisen und um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werben. Bereits im vergangenen Jahr setzte Randstad trotz angespannter Situation auf dem Arbeitsmarkt ein deutliches Zeichen: Wie die Wirtschaftswoche in ihrer kommenden Ausgabe bestätigt, war Randstad mehr...
- Einladung zum Pressegespräch neosino nanotechnologies AG Griesheim (ots) - - Querverweis: Eine Anwortfaxvorlage liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente.html abrufbar - Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus aktuellem Anlass möchten wir Sie herzlich zu einem Pressegespräch der neosino nanotechnologies AG einladen. Pressegespräch Dienstag, 28. März 2006, 13.00 Uhr im Hotel Steigenberger Frankfurter Hof Am Kaiserplatz 60311 Frankfurt / Main Raum: Foyer 11 - 15 Den u. a. im Hochleistungssport eingesetzten mehr...
- BDI-Präsident Thumann zum Treffen des EU-Rates: Gipfel stellt Weichen für mehr Wettbewerbsfähigkeit Berlin (ots) - "Der Rat hat die entscheidenden Herausforderungen richtig erkannt. Deshalb begrüßen wir die heutigen Schlussfolgerungen des Brüsseler Treffens der Staats- und Regierungschefs der EU", erklärte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann. "In der Tat ist es für mehr Wachstum und Beschäftigung von größter Bedeutung, nun die in Europa nötigen Strukturreformen entschieden anzupacken, um die Vorzüge der Globalisierung in vollem Umfange zur Geltung zu bringen und dem demografischen Wandel zu begegnen. Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mehr...
- Kein Umlegen des grossen Schalters / Set-Top-Box-Hersteller wurden von SES Astra über die sog. "Blue-Dolphin"-Plattform informiert Bremen (ots) - Bei einem Treffen von Set-Top-Box-Herstellern in Hannover hat SES Astra die Offenlegung der Spezifikationen für die sog. "Blue-Dolphin"-Plattform endgültig für heute, den 24. März 2006 angekündigt. Die "Blue-Dolphin"-Plattform soll interessierten Fernsehsendern ermöglichen, ihre Programme zu verschlüsseln. Ob und wann eine Verschlüsselung von Free-TV-Programmen erfolgen wird, liegt allein im Ermessen der Sender. Durch die langen Vorlaufzeiten bei der Entwicklung und Zertifizierung von Set-Top-Boxen für die "Blue-Dolphin"-Plattform mehr...
- Der Tagesspiegel: Wirtschaftssenator zu Bayer-Schering: "Auch diese Fusion kann Jobs kosten" Berlin (ots) - Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) hat davor gewarnt, sich bei der geplanten Übernahme von Schering durch Bayer Illusionen zu machen. Dem Tagesspiegel (Samstagausgabe) sagte er: "Man darf sich nichts vormachen. Auch diese Fusion kann Jobs kosten. Mittelfristig kann sie aber neue Jobs bringen, weil eine fusionierte Pharmasparte mit Sitz in Berlin als Treiber und Motor für den gesamten Cluster Gesundheitswirtschaft in unserer Stadt wirkt." Nach Wolfs Auffassung überwiegen die Chancen die Risiken. Durch mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|