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Plakettenverordnung: Feinstaub, Fahrverbot und Filterförderung / ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Verordnung

Geschrieben am 27-12-2006

München (ots) - Unter Deutschlands Autofahrern herrscht große
Verunsicherung: Wer darf künftig Fahrverbote in den Städten verhängen
und damit bestimmte Fahrzeuge aussperren? Welche Fahrzeuge sind
betroffen? Gibt es die Möglichkeit nachzurüsten und dafür eine
steuerliche Förderung? Der ADAC bringt Licht in die komplizierte
Thematik rund um die neue Plakettenverordnung, nachzulesen in der
Januarausgabe der ADACmotorwelt.

Nach der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität darf die
Belastung der Luft mit Feinstaub einen gewissen Grenzwert nur an
maximal 35 Tagen überschreiten. Um Städte zu ermächtigen, Fahrverbote
für bestimmte Autos in belasteten Gebieten zu verhängen, wurde von
der Bundesregierung die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer
Kraftfahrzeuge" erlassen, die am 1. März 2007 in Kraft tritt. Sie
regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen.
Planungen für eine Umweltzone sind bislang aus München, Düsseldorf,
Stuttgart, Berlin, Köln und Frankfurt bekannt geworden.

Von lokalen Fahrverboten betroffen sind laut ADAC nach heutigem
Stand 6,7 Millionen Pkw mit höheren Schadstoff-Emissionen. Darunter
fallen Diesel mit Abgasstufe Euro1 und schlechter sowie Benziner
ohne, teilweise aber auch mit geregelten Katalysator. Entscheidend
für die Zuteilung einer Plakette sind die Schlüsselnummern im
Fahrzeugschein. Generell sind Motorräder, Polizei-, Feuerwehr- und
Krankenwagen von Verboten ausgenommen.

Betroffene Autobesitzer können Fahrverbote zum Teil dadurch
umgehen, indem sie ihren Wagen nachrüsten. So gibt es für viele
ältere Dieselmodelle sowie auch für Benziner mit und ohne geregelten
Katalysator verschiedene Nachrüstmöglichkeiten. Für ältere
G-Kat-Autos, die ebenfalls keine Plakette bekommen, prüft der ADAC
derzeit bei den Fahrzeugherstellern, ob sie eine andere
Schlüsselnummer bekommen können. Umfassende Informationen zur
Plakettenverordnung, Nachrüstung und Filterförderung findet man unter
www.adac.de/auto_motorrad/umwelt .


Zu diesem Text bietet der ADAC auf seiner Internetseite für
Journalisten unter www.presse.adac.de eine Infografik an.

Originaltext: ADAC
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7849
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7849.rss2

ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Andreas Hölzel
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel (089) 76 76-3587
Fax (089) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de


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