Tipp zum Jahreswechsel: Chronisch Kranke können im neuen Jahr bares Geld bei der Rezeptgebühr sparen / Medikamente auf Zuzahlung prüfen - Selbstbeteiligung nicht pauschal für das Jahr entrichten
Geschrieben am 29-12-2006 |
Augsburg (ots) - Chronisch kranke Menschen können im Jahr 2007 bei Medikamenten-Zuzahlungen bares Geld sparen. Denn viele Standardmedikamente für Chroniker sind seit Kurzem von der Rezeptgebühr befreit. Ermöglicht hat das das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Diverse Arzneimittelhersteller haben in Folge dessen die Preise für zahlreiche Medikamente soweit gesenkt, dass Chroniker im kommenden Jahr weit über hundert Euro einsparen können. Wichtig nur: Chroniker sollten ihre jährliche Gesamtbelastung durch die Rezeptgebühren kennen und nicht zu Jahresbeginn gleich die gesamte Selbstbeteiligung im Voraus an ihre Krankenkasse abführen.
Sparoption für 2007: Arzneimittel, die von der Rezeptgebühr befreit sind Durch das AVWG vom Mai 2006 gibt es für chronisch kranke Patienten ganz aktuell die Möglichkeit, die Zuzahlung bei Arzneimitteln zu sparen. Denn ein Großteil der Wirkstoffe, die gerade chronisch kranken Patienten häufig verschrieben werden, können jetzt von der Rezeptgebühr befreit sein. Das gilt beispielsweise für zahlreiche Medikamente im Bereich Herz-/Kreislauf (Blutdrucksenker, Cholesterinsenker), aber auch Magen (Magensäurehemmer), Diabetes, Asthma oder Schmerztherapie. Das Potenzial für zuzahlungsbefreite Arzneimittel liegt nach Schätzungen von Marktexperten bei einem Drittel aller Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Dazu müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Der entsprechende Wirkstoff steht auf einer speziellen Wirkstoffliste der Spitzenverbände der Krankenkassen. 2. Der Arzneimittelhersteller hat den Preis dafür auf mindestens 30 Prozent unter den jeweiligen Festbetrag gesenkt. Der Festbetrag ist der Preis des Medikaments, bis zu dem die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten erstatten.
Wie ist die Zuzahlung bei Arzneimitteln geregelt? Prinzipiell müssen alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse, die älter als 18 Jahre sind, pro verordneter Arzneimittelpackung eine Zuzahlung (die sogenannte Rezeptgebühr) leisten. Diese beträgt 10 Prozent des Medikamentenpreises: mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro pro Packung. Des Weiteren werden noch Zuzahlungen fällig z. B. für Krankenhausaufenthalte, für Hilfsmittel, physiotherapeutische Behandlungen oder die Praxisgebühr. Übersteigt die Summe aller Zuzahlungen zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, müssen in dem entsprechenden Jahr keine weiteren Zuzahlungen mehr geleistet werden.
Bei chronisch kranken Menschen ist diese Belastungsgrenze halbiert: Sie wird bereits bei einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens erreicht. So muss zum Beispiel ein allein stehender Diabetiker mit einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro jährlich maximal 300 Euro an Zuzahlungen leisten. Damit er von weiteren Zuzahlungen befreit werden kann, müssen von Beginn eines Kalenderjahres an alle Belege gesammelt werden. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, kann ein Antrag auf Befreiung an die Krankenversicherung gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss der Chroniker keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten. Um sich den Aufwand des Belege-Sammelns zu ersparen, führen viele chronisch Kranke bereits am Jahresanfang ihre gesamte Selbstbeteiligung pauschal an ihre Krankenkasse ab.
Was sollten Chroniker jetzt tun, um die Rezeptgebühr bei Arzneimitteln zu sparen? Gerade chronisch Kranke mit einer dauerhaften Medikation können jetzt von der Rezeptgebührbefreiung profitieren. Gibt der geschilderte Diabetiker etwa bislang 30 bis 40 Euro pro Quartal für seine Arzneimittel-Zuzahlungen aus, können bei einer Medikation mit zuzahlungsbefreiten Präparaten jetzt leicht 120 Euro an Rezeptgebühren im neuen Jahr wegfallen. Betrugen bisher seine kompletten Zuzahlungen beispielsweise rund 350 Euro im Jahr, müsste der geschilderte Diabetiker somit nur noch 230 Euro im Jahr zuzahlen. Damit bleibt der Diabetiker aus dem Beispiel jetzt deutlich unter seiner jährlichen Belastungsgrenze von 300 Euro, und zwar spart er 70 Euro im Vergleich zu seiner bisherigen Jahreszuzahlung.
Achtung: Um diese Kostenersparnis auch tatsächlich nutzen zu können, darf der Patient zu Jahresbeginn aber nicht seine gesamte Selbstbeteiligung im Voraus an seine Krankenkasse abführen. Ansonsten kann der Chroniker im Nachhinein nicht mehr feststellen, ob er die ein Prozent seines Jahresbruttoeinkommes durch Zuzahlungen erreicht oder überschritten hätte.
Wie erfährt der Patient, ob seine Medikament zuzahlungsfrei sind? Hier empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Zuerst sollte der Patient alle seine regelmäßig eingenommenen Medikamente, und hier die jeweiligen Wirkstoffe, daraufhin prüfen, ob diese auf der Liste zulassungsbefreiter Wirkstoffe stehen. Das lässt sich im Internet feststellen, z. B. unter www.betanet.de oder der Apotheker hilft hier weiter. Steht der Wirkstoff auf dieser Liste, muss in einem zweiten Schritt überprüft werden, ob das Medikament des bisherigen Herstellers auch tatsächlich rezeptgebührfrei ist. Denn nicht alle Hersteller bieten die Wirkstoffe so günstig an, dass der Patient nichts mehr zuzahlen muss. Falls noch eine Zuzahlung fällig wäre, kann der Apotheker ein wirkstoffgleiches Medikament eines anderen entsprechend preisgünstigeren Herstellers empfehlen. Diese Option gilt vor allem für Generika.
Steht ein Medikament hingegen nicht auf der Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente gibt es noch eine andere Alternative: Der Arzt kann hier prüfen, ob der Wechsel auf ein anderes Medikament mit einem ähnlich wirkenden Wirkstoff möglich ist, der keine Rezeptgebühr kostet.
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