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Tipp zum Jahreswechsel: Chronisch Kranke können im neuen Jahr bares Geld bei der Rezeptgebühr sparen / Medikamente auf Zuzahlung prüfen - Selbstbeteiligung nicht pauschal für das Jahr entrichten

Geschrieben am 29-12-2006

Augsburg (ots) - Chronisch kranke Menschen können im Jahr 2007 bei
Medikamenten-Zuzahlungen bares Geld sparen. Denn viele
Standardmedikamente für Chroniker sind seit Kurzem von der
Rezeptgebühr befreit. Ermöglicht hat das das
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Diverse
Arzneimittelhersteller haben in Folge dessen die Preise für
zahlreiche Medikamente soweit gesenkt, dass Chroniker im kommenden
Jahr weit über hundert Euro einsparen können. Wichtig nur: Chroniker
sollten ihre jährliche Gesamtbelastung durch die Rezeptgebühren
kennen und nicht zu Jahresbeginn gleich die gesamte Selbstbeteiligung
im Voraus an ihre Krankenkasse abführen.

Sparoption für 2007: Arzneimittel, die von der Rezeptgebühr
befreit sind
Durch das AVWG vom Mai 2006 gibt es für chronisch kranke Patienten
ganz aktuell die Möglichkeit, die Zuzahlung bei Arzneimitteln zu
sparen. Denn ein Großteil der Wirkstoffe, die gerade chronisch
kranken Patienten häufig verschrieben werden, können jetzt von der
Rezeptgebühr befreit sein. Das gilt beispielsweise für zahlreiche
Medikamente im Bereich Herz-/Kreislauf (Blutdrucksenker,
Cholesterinsenker), aber auch Magen (Magensäurehemmer), Diabetes,
Asthma oder Schmerztherapie. Das Potenzial für zuzahlungsbefreite
Arzneimittel liegt nach Schätzungen von Marktexperten bei einem
Drittel aller Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherungen.

Dazu müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Der entsprechende Wirkstoff steht auf einer speziellen
Wirkstoffliste der Spitzenverbände der Krankenkassen. 2. Der
Arzneimittelhersteller hat den Preis dafür auf mindestens 30 Prozent
unter den jeweiligen Festbetrag gesenkt. Der Festbetrag ist der Preis
des Medikaments, bis zu dem die gesetzlichen Krankenversicherungen
die Kosten erstatten.

Wie ist die Zuzahlung bei Arzneimitteln geregelt?
Prinzipiell müssen alle Versicherten einer gesetzlichen
Krankenkasse, die älter als 18 Jahre sind, pro verordneter
Arzneimittelpackung eine Zuzahlung (die sogenannte Rezeptgebühr)
leisten. Diese beträgt 10 Prozent des Medikamentenpreises: mindestens
5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro pro Packung. Des Weiteren werden
noch Zuzahlungen fällig z. B. für Krankenhausaufenthalte, für
Hilfsmittel, physiotherapeutische Behandlungen oder die Praxisgebühr.
Übersteigt die Summe aller Zuzahlungen zwei Prozent des jährlichen
Bruttoeinkommens, müssen in dem entsprechenden Jahr keine weiteren
Zuzahlungen mehr geleistet werden.

Bei chronisch kranken Menschen ist diese Belastungsgrenze
halbiert:
Sie wird bereits bei einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens
erreicht. So muss zum Beispiel ein allein stehender Diabetiker mit
einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro jährlich maximal 300 Euro
an Zuzahlungen leisten. Damit er von weiteren Zuzahlungen befreit
werden kann, müssen von Beginn eines Kalenderjahres an alle Belege
gesammelt werden. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, kann ein
Antrag auf Befreiung an die Krankenversicherung gestellt werden. Ab
diesem Zeitpunkt muss der Chroniker keine weiteren Zuzahlungen mehr
leisten. Um sich den Aufwand des Belege-Sammelns zu ersparen, führen
viele chronisch Kranke bereits am Jahresanfang ihre gesamte
Selbstbeteiligung pauschal an ihre Krankenkasse ab.

Was sollten Chroniker jetzt tun, um die Rezeptgebühr bei
Arzneimitteln zu sparen?
Gerade chronisch Kranke mit einer dauerhaften Medikation können
jetzt von der Rezeptgebührbefreiung profitieren. Gibt der
geschilderte Diabetiker etwa bislang 30 bis 40 Euro pro Quartal für
seine Arzneimittel-Zuzahlungen aus, können bei einer Medikation mit
zuzahlungsbefreiten Präparaten jetzt leicht 120 Euro an
Rezeptgebühren im neuen Jahr wegfallen. Betrugen bisher seine
kompletten Zuzahlungen beispielsweise rund 350 Euro im Jahr, müsste
der geschilderte Diabetiker somit nur noch 230 Euro im Jahr zuzahlen.
Damit bleibt der Diabetiker aus dem Beispiel jetzt deutlich unter
seiner jährlichen Belastungsgrenze von 300 Euro, und zwar spart er 70
Euro im Vergleich zu seiner bisherigen Jahreszuzahlung.

Achtung: Um diese Kostenersparnis auch tatsächlich nutzen zu
können, darf der Patient zu Jahresbeginn aber nicht seine gesamte
Selbstbeteiligung im Voraus an seine Krankenkasse abführen. Ansonsten
kann der Chroniker im Nachhinein nicht mehr feststellen, ob er die
ein Prozent seines Jahresbruttoeinkommes durch Zuzahlungen erreicht
oder überschritten hätte.

Wie erfährt der Patient, ob seine Medikament zuzahlungsfrei sind?
Hier empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Zuerst sollte der Patient
alle seine regelmäßig eingenommenen Medikamente, und hier die
jeweiligen Wirkstoffe, daraufhin prüfen, ob diese auf der Liste
zulassungsbefreiter Wirkstoffe stehen. Das lässt sich im Internet
feststellen, z. B. unter www.betanet.de oder der Apotheker hilft hier
weiter. Steht der Wirkstoff auf dieser Liste, muss in einem zweiten
Schritt überprüft werden, ob das Medikament des bisherigen
Herstellers auch tatsächlich rezeptgebührfrei ist. Denn nicht alle
Hersteller bieten die Wirkstoffe so günstig an, dass der Patient
nichts mehr zuzahlen muss. Falls noch eine Zuzahlung fällig wäre,
kann der Apotheker ein wirkstoffgleiches Medikament eines anderen
entsprechend preisgünstigeren Herstellers empfehlen. Diese Option
gilt vor allem für Generika.

Steht ein Medikament hingegen nicht auf der Liste der
zuzahlungsbefreiten Medikamente gibt es noch eine andere Alternative:
Der Arzt kann hier prüfen, ob der Wechsel auf ein anderes Medikament
mit einem ähnlich wirkenden Wirkstoff möglich ist, der keine
Rezeptgebühr kostet.


Originaltext: betapharm Arzneimittel GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=21152
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_21152.rss2

Pressekontakt:
betapharm Arzneimittel GmbH:
Dr. Manuela Olhausen, Pressereferentin
Telefon: 0821 74881-518, E-Mail: molhausen@betapharm.de
Kobelweg 95, 86156 Augsburg
www.betapharm.de

beta Institut:
Andrea Nagl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0821 45054-150, E-Mail: andrea.nagl@beta-institut.de
www.beta-institut.de


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