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Investor Relations an der Leine: Unternehmen klagen über zu starke Regulierung der Finanzkommunikation

Geschrieben am 04-01-2007

Hamburg (ots) - Die Mehrheit der IR-Experten deutscher
Aktiengesellschaften fühlt sich durch die Vielzahl gesetzlicher
Vorgaben in ihrer Arbeit behindert. Gerade einmal drei Prozent der
Fach- und Führungskräfte in IR-Abteilungen sind nicht der Ansicht,
dass ihr Arbeitsfeld durch eine zu starke Regulierung beeinträchtigt
wird. Das neue Anlegerschutzgesetz belastet die IR-Abteilungen jedoch
nicht so sehr, dass Nachteile in der Betreuung von Privatanlegern
entstehen. Dies zeigt der aktuelle IR-Trendmonitor, für den CAT
Consultants, die dpa-Tochter news aktuell und die PR-Agentur
Faktenkontor 203 Fach- und Führungskräfte der IR-Branche befragt
haben.

Zwischenberichtspflicht, Meldepflicht, Prospektpflicht - die
Finanzmarktkommunikation unterliegt in Deutschland scharfen
Verpflichtungen zur Publizität. IR-Experten müssen über ein
erhebliches rechtliches Fachwissen verfügen, um sich im Dickicht aus
Programmen, Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen zurecht zu finden.
50 Prozent der befragten Fach- und Führungskräfte sind der Meinung,
dass die Investor Relations "stark" überreguliert sind. Für 11
Prozent sind sie es sogar "sehr stark". Vor allem die IR-Abteilungen
in kleineren Unternehmen mit weniger als 200 Mitarbeitern haben mit
den Regelungen zu kämpfen.

Mehr als die Hälfte der befragten IR-Fachleute gibt an, dass die
Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen zu den drei wichtigsten
Eigenschaften eines Mitarbeiters in IR-Abteilungen gehört. Die
Angestellten in IR-Abteilungen nennen dies sogar am häufigsten ihre
größte Stärke. Aber nur selten können IR-Mitarbeiter in deutschen
Unternehmen ein rechtswissenschaftliches Studium vorweisen. Dabei
gibt es spätestens seit der Verabschiedung des Aktionsplans für
Finanzdienstleistungen (FSAP) der Europäischen Union im Jahr 1999
geradezu eine Flut von Verpflichtungen, die im Besonderen die
Finanzmarktkommunikation betroffen haben.

Das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz ist nur ein Beispiel. Es
bedeutet für IR-Abteilungen mitunter einen erheblichen Aufwand.
Trotzdem sehen die befragten IR-Experten darin keinen Nachteil für
die Qualität der Investor Relations mit Privatanlegern. So verneinen
mehr als die Hälfte der Befragten die Möglichkeit, dass die neue
Gesetzgebung die Veröffentlichung zukunftsgerichteter Aussagen
unterbinde. Insbesondere IR-Experten von Unternehmen, die mehr als
5.000 Angestellte beschäftigen, gehen davon aus, dass das neue
Anlegerschutzgesetz sich in den Investor Relations nicht zum Nachteil
der Privatanleger auswirken wird.

Für den "IR-Trendmonitor" wurden im August und September dieses
Jahres 203 Fach- und Führungskräfte aus IR-Abteilungen und
IR-Agenturen von CAT Consultants, der dpa-Tochter news aktuell und
Faktenkontor befragt. In der Online-Umfrage wurden u.a.
Einschätzungen der Entwicklung von Budget- und Honorar, Eigenschaften
von IR-Experten, Bedeutung von Zielgruppen und DFVA-Grundsätzen
erfasst. Der "IR-Trendmonitor" wird regelmäßig zweimal im Jahr
durchgeführt, um Branchentrends kontinuierlich erfassen zu können.

Originaltext: Faktenkontor
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52884
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52884.rss2

Pressekontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de


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