Rheinische Post: Signal aus Kabul
Geschrieben am 26-03-2006 |
Düsseldorf (ots) - Von Godehard Uhlemann
Wenn Abdul Rahman nun aus dem Gefängnis in Kabul in die Freiheit entlassen wird, ist der Fall seines Religionswechsels vom Islam zum Christentum längst nicht beendet. Rahmans wiedererlangte Freiheit ist nämlich nicht gleichzusetzen mit seiner persönlichen Sicherheit. Im Gegenteil. Sein Leben hat er nach Ansicht hoher Islamgelehrter verwirkt. Der Chefprediger der Kabuler Hadschi Jakob Moschee hatte schon vor Tagen angekündigt, dass die Bevölkerung Rahman töten werde, sollte er freigelassen werden. Da ist kein Fingerbreit Toleranz spürbar, und auch die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit werden beiseite geschoben. Afghanistans Verfassung hat festgeschrieben, dass die internationale Menschenrechtserklärung auch am Hindukusch Gültigkeit hat. Und diese Menschenrechtserklärung garantiert das Recht auf einen Religionswechsel. Die Todes-Drohung des Chefpredigers ist ernst zunehmen, denn in Afghanistan ist der Einfluss des fundamentalistischen Islam nach wie vor groß. Aus diesem Grunde muss sich für Rahman die Frage nach einem Exil stellen. Nur im Ausland wäre er sicher. Offen ist aber, ob er Afghanistan verlassen darf oder ob er für einen neuen Prozess zur Verfügung stehen muss, denn der Staatsanwalt ermittelt weiter.
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