Deutsches Institut für Menschenrechte veröffentlicht Essay zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention
Geschrieben am 10-01-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Verabschiedung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die UN-Generalversammlung Ende 2006 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte den Essay "Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention" veröffentlicht. Die Konvention präzisiert und ergänzt bereits bestehende menschenrechtliche Standards unter dem besonderen Blickwinkel der Menschen mit Behinderung.
Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, zeigt in dem Essays, dass die UN-Behindertenkonvention einen signifikanten Paradigmenwechsel in der Einstellung zu Menschen mit Behinderung darstellt. "Der Konvention liegt ein Verständnis von Behinderung zugrunde, indem diese keineswegs von vorneherein negativ gesehen, sondern als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht und darüber hinaus als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertgeschätzt wird", so der Menschenrechtsexperte. Gleichzeitig sei in der Definition von Behinderung auf die sozialen Problemlagen verwiesen, unter denen Menschen mit Behinderung leiden. Bielefeldt betont, dass das Problem dabei nicht in den betroffenen Menschen verortet wird, sondern im ausgrenzenden und diskriminierenden Umfeld.
Bielefeldt verweist darüber hinaus darauf, dass die Konvention die freiheitliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung einfordert. Er unterstreicht, dass Autonomie und Inklusion in der Konvention nicht als Gegensätze gedacht werden, sondern als unauflöslich miteinander verbunden. Die Konvention zielt somit auf ein selbstbestimmtes Leben in sozialen Bezügen ab, auf ein "Empowerment" von Menschen mit Behinderung.
Das Besondere sei zudem, so der Menschenrechtsexperte, dass die Vertragsstaaten über die Umsetzung der Konvention nicht nur alle vier Jahre an einen UN-Sachverständigenausschuss berichten müssen, sondern auch auf nationaler Ebene einen Monitoringmechanismus zur systematische Überwachung vor Ort einrichten sollen.
Der Ratifizierungsprozess der Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beginnt am 30. März 2007. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfahl der Bundesregierung, die Konvention zügig und vorbehaltlos zu ratifizieren. Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen.
Heiner Bielefeldt: Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention". Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2006, 15 S., ISBN 3-937714-29-4
als PDF zum Download http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=169
Der Konventionstext im Wortlaut: http://www.un.org/disabilities/convention/index.shtml
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt: Tamara Nierstenhöfer Telefon (030) 259 359 13 Mobil 0176 - 2317 9700 Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de
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