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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Wer zahlt bei Sturmschäden?

Geschrieben am 16-01-2007

Coburg (ots) - Immer wieder fegen verheerende Stürme durchs Land
und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die
auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland
schon lange keine Seltenheit mehr. Doch wer kommt für den Schaden am
Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer
Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG,
ihren Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab
Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von
mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Und versichert sind alle
Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie
eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden.
Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der
Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben
oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung
zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar
nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der
eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten
Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs,
wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile -
wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln
oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schließlich schützt das eigene Haus.
Zum Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt.
Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch
Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was
darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer
nachfragen.

Für angerichtete Schäden zahlen

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum
beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in
Mitleidenschaft gezogen. So kann zum Beispiel ein Sturm einen Ziegel
vom eigenen Dach herunterreißen, der beim Herunterfallen ein Auto
beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt. In diesem Fall hilft
eine private Haftpflichtversicherung.

Auch als MP3-Format im Internet unter www.huk.de zum Downloaden.


Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7239
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7239.rss2


Ansprechpartnerin:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
T 0 95 61/96-20 84
Mail Karin.Benning@huk-coburg.de


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