Unternehmensberater warnen vor gesetzlichem Mindestlohn / Negative Beschäftigungseffekte erwartet - Besser Kombilohnmodelle intensivieren und reformieren
Geschrieben am 16-01-2007 |
Bonn (ots) - Antonio Schnieder, seit 1. Januar neuer Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., spricht sich gegen Bestrebungen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns aus. Schnieder betont dabei, dass neue Beschäftigung - vor allem im unteren Lohnbereich - nur dann geschaffen werden könne, wenn die Arbeitskosten nicht höher als die erwirtschaftete Produktivität sei.
Zur Vermeidung von "nicht existenzsichernden Entgelten" sollten hingegen, so der BDU, gegenwärtige Kombilohnmodelle intensiviert und reformiert werden. Minijobs sollten möglichst zugunsten regulärer Sozialversicherungsverhältnisse zurückgedrängt werden. Untere Entgeltspannen bis etwa 200 Euro müssten dazu komplett vom ALG II abgezogen werden, während darüber liegende Teile in erheblich stärkerem Maße beim Hilfeempfänger verbleiben könnten. Parallel dazu sei es erforderlich, die Regelsätze deutlich abzusenken.
Aufgrund des Lohngefälles bei ähnlicher Qualität und der daraus entstehenden Konkurrenzsituation - vor allem zu außereuropäischen Wettbewerbern - gebe es in Deutschland volkswirtschaftlich gesehen wenig Spielraum für produktive Niedriglohnjobs. Der Vorsprung von Niedriglohnanbietern bei einfacheren Tätigkeiten sei in den meisten Branchen kaum noch zu kompensieren. Nicht zuletzt deshalb bestehe in Deutschland und Westeuropa ein Defizit an Stellen in diesen Jobsegmenten. Ein gesetzlich vorgegebener Mindestlohn werde den engen Spielraum nach unten dabei endgültig ausschalten und die Schaffung von Jobs "gerade zu zwingend ausschließen", warnt der BDU-Präsident.
Schnieder, der zugleich Chef des weltweiten Consultinggeschäfts von Cap Gemini ist, hält den Verweis auf die Erfahrungen in den Vereinigten Staaten oder in Großbritannien für schwierig. Richtig sei zwar, das beide einen gesetzlichen Mindestlohn hätten und dieser auch nicht zu einem messbaren Beschäftigungsabbau geführt habe. Schnieder: "Die Befürworter eines Mindestlohnes übersehen jedoch, dass diese Staaten über einen extrem liberalen und flexiblen Arbeitsmarkt verfügen, der den Mindestlohn in seinen Auswirkungen relativiert oder sogar aufhebt." Bei Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland müssten daher der Kündigungsschutz, die Teilzeitgesetzgebung und das Mitbestimmungsrecht radikal beschnitten werden. Nicht ohne Grund würden Negativbeispiele wie Frankreich oft in der öffentlichen Diskussion ausgeblendet: Dort habe dieses Instrument bei gleichzeitig stark reguliertem Arbeitsmarkt zu Beschäftigungsverlusten bei den Geringqualifizierten geführt. "Und es ist offenkundig, dass die Struktur des französischen Arbeitsmarktes unserer wesentlich ähnlicher ist als die angloamerikanische", stellt der BDU-Präsident fest.
Volkswirtschaftlich vertretbar wäre allenfalls ein Mindestsatz von maximal fünf Euro pro Stunde. Mit der Einführung eines solch geringen Satzes sei aber ein Damm gebrochen, den man nachher nicht mehr schließen könne. Die Politik würde hier einen nicht wieder gut zu machenden Kardinalfehler begehen: "Entgeltvereinbarungen gehören weiterhin auf die Ebene der Betriebe und der Tarifpartner", so das Fazit von Schnieder.
Originaltext: BDU Bundesverb. Dt. Unternehmensberater Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9562 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9562.rss2
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