Sturmtief KYRILL: Versicherungen übernehmen Kosten für sturmbedingte Schäden
Geschrieben am 18-01-2007 |
Köln (ots) - Sturmtief Kyrill ist im Anmarsch. Für den Nachmittag und Abend hat der Deutsche Wetterdienst orkanartige Böen und Windgeschwindigkeiten von bis zu 130 km/h im Nordwesten der Bundesrepublik angekündigt. Die AXA Versicherung rät dazu, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. So sollten auf Terrasse, Balkon oder Fensterbrett keine Gegenstände stehen, die ein Sturm aufwirbeln oder umwerfen kann. Herunterfallende Blumenkübel beispielsweise können nicht nur Sachschäden anrichten, sondern auch Passanten in Gefahr bringen. Wer dennoch einen Schaden hat, sollte diesen möglichst schnell seiner Versicherung melden.
Was die Versicherung zahlt
Sturm beginnt nach der so genannten Beaufort-Skala ab Windstärke 9. Versicherungen zeigen sich bei der Anerkennung von Sturmschäden jedoch kundenfreundlicher: Sie zahlen bereits bei "stürmischem Wind" der Stärke 8. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 Kilometern pro Stunde. Vor solchen Schäden kann sich jeder schützen. Für abgedeckte Dächer, eingeschlagene Fensterscheiben und abgebrochene Schornsteine sowie Folgeschäden durch eindringenden Niederschlag kommt die Wohngebäudeversicherung auf. "Einige Versicherungen decken auch Schäden an Gebäudezubehör wie Antennen, Satellitenschüsseln oder Markisen ab", erklärt Experte Daniel Meiß von der AXA Versicherung. Deren Wohngebäudeversicherung zahlt auch für umgekippte Bäume, die nach einem Sturm beseitigt werden müssen. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Wohnungsinventar.
Folgeschäden vermeiden
Bei undichten Dächern und eingeschlagenen Fensterscheiben kommt es schnell zu Folgeschäden. Beschädigt eindringende Nässe zum Beispiel teure Teppiche oder wertvolle Möbel, kommt dafür die Hausratversicherung auf. Dabei sollte der Versicherte die Folgeschäden möglichst gering halten. Deshalb sollte man Beschädigungen unmittelbar nach dem Sturm zumindest provisorisch abdichten.
Auch Schäden an Autos sind versichert
Beschädigungen an Autos und Motorrädern deckt die Teilkasko-Versicherung ab. Sie übernimmt die Kosten, wenn beispielsweise ein Baum auf das Auto stürzt oder herumfliegende Äste die Karosserie beschädigen. Größeren Schutz bietet eine Vollkasko-Versicherung. Die zahlt auch für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug nach vom Sturm bedingten Fahrfehlern. In der Regel zieht die Kaskoversicherung eine individuell vereinbarte Selbstbeteiligung ab.
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen
Versicherungsexperte Daniel Meiß von AXA empfiehlt, vor Stürmen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen: Wenn der Wetterbericht einen Sturm ankündigt, sollte man alle Fenster und Türen fest schließen, Blumenkübel und andere Gartenutensilien in Sicherheit bringen oder befestigen. Wer in den nächsten Tagen in Urlaub fährt, kann außerdem dafür sorgen, dass Freunde, Nachbarn oder Verwandte nach Stürmen im Haus oder der Wohnung nach Beschädigungen sehen können. So lässt sich ein möglicher Schaden zumindest begrenzen.
Eine Grafik zum Thema Sturmschäden finden Journalisten unter www.axa.de/bildarchiv zur kostenfreien Veröffentlichung (Quellenangabe: AXA Konzern AG).
Originaltext: AXA Konzern AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53273 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53273.rss2 ISIN: DE0008410002
Pressekontakt: AXA Konzern AG Konzernkommunikation Sabine Friedrich Colonia-Allee 10-20 D-51067 Köln Tel.: (0221) 148 - 31374 Fax: (0221) 148 - 30044 E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
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