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Wer nicht schult, der zahlt: Mit den AGG-Lernprogrammen von Haufe werden die gesetzlichen Schulungspflichten erfüllt

Geschrieben am 24-01-2007

Freiburg (ots) - Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz hat für ein großes Maß an Rechtsunsicherheit
gesorgt. Erste Klagen von Arbeitnehmern liegen vor. Für Arbeitgeber
ist besonders wichtig, Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen, um ihre
Arbeitnehmer vor Benachteiligungen, insbesondere in der Form einer
Belästigung, zu schützen (§ 12 AGG). Das AGG bestimmt ausdrücklich,
dass dazu auch geeignete Schulungen gehören.

Die Haufe Mediengruppe, führender Anbieter von Fachinformationen
im Personalrecht hat Lernprogramme entwickelt, mit denen Arbeitgeber
ihrer Schulungspflicht schnell und unkompliziert nachkommen können.
Dabei gibt es eine Version für Mitarbeiter und eine für Vorgesetzte,
damit die jeweilige Lerngruppe gezielt in den für sie relevanten
Themen geschult wird. Die Lerneinheiten wurden von Experten der Haufe
Akademie entwickelt und sind rechtlich fundiert.

"AGG-E-Learning für Mitarbeiter" zeigt allen Mitarbeitern in vier
Lerneinheiten, wie sie sich diskriminierungsfrei verhalten und worauf
sie dabei achten müssen. Die Themen sind z.B. respektvoller Umgang im
Arbeitsumfeld sowie Formen und Merkmale einer Diskriminierung nach
dem AGG.

"AGG-E-Learning für Vorgesetzte" schult Vorgesetzte und
Führungskräfte mit Personalverantwortung in acht Lerneinheiten.
Berücksichtigt werden dabei alle durch das AGG betroffenen Prozesse,
z.B. das Bewerbungsverfahren, der Umgang mit
Diskriminierungsbeschwerden oder die Ausübung des Weisungs- und
Direktionsrechts. Ergänzend zu den eigentlichen Lerninhalten stehen
den Anwendern praktische Zusatzinformationen und Umsetzungshilfen für
AGG-sicheres Arbeiten zur Verfügung.

Beide Lernprogramme enden mit einem Abschlusstest. Die Teilnehmer
erhalten ein Teilnahmezertifikat und - besonders wichtig für den
Arbeitgeber - die Bestätigung der durchgeführten Schulung. So hat der
schulende Arbeitgeber seine Informations- und Schulungspflicht
nachweisbar erfüllt und beugt teuren Schadenersatzklagen vor. "Haufe
AGG-E-Learning" kann als CD-Version oder als reines Onlineprodukt
bezogen werden. Das Programm kann auch in firmeneigene
Learn-Management-Systeme integriert werden.

Weitere Informationen unter http://www.haufe.de/e-learning

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Besprechungsexemplare (CD-Version) für Medienvertreter bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Tel. 0761-3683-940
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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