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ODDSET begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Geschrieben am 28-03-2006

München (ots) -

- Gericht bestätigt Notwendigkeit einer strengen gesetzlichen
Regulierung des Sportwettenangebots
- ODDSET wird Anforderungen des Gerichts schnell umsetzen
- Private Wettanbieter bleiben verboten

ODDSET, der staatliche Anbieter von Sportwetten, begrüßt die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenangebot in
Deutschland. Das Urteil folgt in weiten Teilen der Argumentation der
Bundesländer. Diese haben in einem Staatsvertrag von 2004 das
staatliche Monopol für Sportwetten geregelt, um den negativen
Auswirkungen wie Spielsucht und Kriminalität, die mit der
Veranstaltung von Sportwetten verbunden sind, wirksam zu begegnen.
Dieser Ansatz sei grundsätzlich rechtmäßig, so die höchsten Richter
heute. Das staatliche Angebot müsse sich aber künftig noch
konsequenter an dem Gemeinwohlziel der Spielsuchtbekämpfung
orientieren.

Nach Auffassung von ODDSET schafft das Urteil endlich
Rechtssicherheit in einem Bereich, der in den vergangen Jahren immer
stärker zum Betätigungsfeld illegaler bzw. rechtlich umstrittener
Anbieter wurde.

"Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht ein staatliches
Monopolangebot für grundsätzlich geeignet hält, die Gefahren der
Spielsucht zu bekämpfen." sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen
Lotterieverwaltung Bayern, die im Auftrag aller 16
Landesgesellschaften die Geschäfte von ODDSET führt.

"Wir werden die vom Gericht gemachten Auflagen analysieren und
schnellstmöglich umsetzen. Gefordert sind jetzt die Bundesländer. Die
Ordnungsbehörden können und müssen jetzt konsequent gegen alle
illegalen Wettanbieter - auch im Internet - vorgehen. Zudem muss der
Gesetzgeber eine wirksame Handhabe gegen die Vermittlung von
Sportwetten über das Internet ins Ausland schaffen. Wenn das nicht
passiert, helfen die Auflagen, die uns heute gemacht wurden, nur den
illegalen Anbietern. In diesem Fall könnte am Ende das Gegenteil von
dem eintreten, was die Richter eigentlich erreichen wollen." so Horak
weiter.

In diesem Zusammenhang begrüßt ODDSET insbesondere, dass das
Gericht heute klar gestellt hat, dass das Veranstalten von Wetten
durch private Unternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht
vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, weiterhin verboten bleiben
und ordnungsrechtlich unterbunden werden können.


Originaltext: Staatliche Lotterieverwaltung München
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7742
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7742.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Feldner
Marketingleiter ODDSET
Email: wolfgang.feldner@lotto-bayern.de
Telefon: 089-28655-0
Fax: 089-28655-383


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