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Wolfgang Neskovic: Hartz-Urteil - Gesetzgeber muss justizunwürdige Deals unterbinden

Geschrieben am 25-01-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Urteilsverkündung im Strafverfahren
gegen den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz erklärt der
rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. und ehemalige
Bundesrichter, Wolfgang Neskovic:

Nach der "Justizaffäre" Mannesmann zeigt auch das Ende des
Hartz-Prozesses: Die justizunwürdige Praxis,
Wirtschaftsstrafverfahren im großen Umfang mittels so genannter Deals
einvernehmlich zu beenden, muss durch den Gesetzgeber unterbunden
werden. Durch einen "Handel mit der Gerechtigkeit" lässt sich kein
Rechtsfrieden herstellen. Ein solches Verhalten verletzt das
allgemeine Gerechtigkeitsempfinden. Zugleich muss der
Anwendungsbereich des Paragrafen 153a Strafprozessordnung, der die
Einstellung eines Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen erlaubt,
auf sein ursprüngliches Feld, die Bagatellkriminalität, zurückgeführt
werden. DIE LINKE. wird im Bundestag entsprechende Initiativen
ergreifen.

Das vom Gericht verhängte Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung
und einer Geldstrafe von 576.000 Euro ist angesichts einer Vielzahl
von Fällen der Untreue und der Begünstigung eines Betriebsrats
unvertretbar niedrig. Bei Schadenssummen von mehr als 2,5 Millionen
Euro, die sich aus Tathandlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren
ergeben, werden üblicherweise Freiheitsstrafen nicht unter zehn
Jahren verhängt. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass
Peter Hartz nicht vorbestraft ist. Sein Geständnis kann schon
deswegen keine besondere entlastende Wirkung entfalten, weil er nicht
einmal die Kraft gefunden hat, es selbst vorzutragen, sondern es nur
durch einen Verteidiger vorlesen ließ.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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