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Neuer Referenten-Entwurf zur Abgeltungssteuer: Finanzminister Steinbrück will die Kontenkontrolle für Geldanleger noch weiter verschärfen

Geschrieben am 27-01-2007

Köln (ots) - Zusätzliche Kompetenzen für Finanzbeamte / Auch
Kommunen dürfen künftig ausforschen, wo Bürger ihr Geld angelegt
haben

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer sollen Geldanleger noch
intensiver kontrolliert werden als bisher. Nach Informationen des
Wirtschaftsmagazins 'Capital' (Ausgabe 4/2007, EVT 1. Februar) geht
dies aus einem neuen Referenten-Entwurf des Bundesfinanzministeriums
hervor. Noch im November 2006 hatte Minister Peer Steinbrück
angekündigt, der umstrittene Kontenabruf könne bei Einführung der
Abgeltungssteuer entfallen. Jetzt geschieht offenbar das Gegenteil:
Trotz der neuen Pauschal-Besteuerung von 25 Prozent ab 2009 will sein
Haus die Überprüfung privater Konten durch Behörden deutlich
ausbauen.

So sollen Kontenkontrollen künftig beispielsweise auch erfolgen,
um zu ermitteln, ob Kinder eigene Einkünfte haben. Mit solchen
Informationen könnten die Behörden dann Kindergeld-Ansprüche
überprüfen. Wollen Bundesbürger Unterhaltszahlungen an Verwandte
steuerlich absetzen, können Finanzämter das zum Anlass nehmen
nachzuforschen, bei welchen Banken die Begünstigten eventuell noch
eigenes Vermögen bunkern. Und auch bei Kapitalerträgen ändert sich
laut 'Capital' trotz der vereinfachten Pauschalbesteuerung nicht viel
an der Kontrolldichte. Zum einen dürfen Beamte weiter nach Zinsen und
Spekulationsgewinnen aus der Zeit vor 2009 forschen - und zwar zehn
Jahre rückwirkend. Zum anderen wird künftig kontrolliert, ob Banken
die neuen Steuervorschriften auch richtig umsetzen. Bei dieser
Gelegenheit können Fahnder dann auch weiter nach Schwarzgeld von
Kunden suchen. Selbst Kommunen sollen künftig abfragen können,
wieviel Geld Bürger auf der hohen Kante haben. Damit ließen sich
Rückstände bei der Grund- und Gewerbesteuer leichter eintreiben und
auch die Angaben der Bezieher von Arbeitslosengeld II zum eigenen
Vermögen überprüfen. Dies ist staatlichen Stellen per Gesetz derzeit
ausdrücklich verboten.

Die Neuregelungen zum Kontenabruf sollen bereits ab dem Tag der
Gesetzesverkündigung gelten, voraussichtlich ab Mitte 2007.

Für Rückfragen:
Wolfgang Ludwig, Redaktion 'Capital'
Tel. 0221/4908-265, E-Mail: ludwig.wolfgang@capital.de

Originaltext: Capital, G+J Wirtschaftspresse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8185
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8185.rss2


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