Richterspruch zum Wettmonopol aus Karlsruhe bleibt hinter den Erwartungen zurück - PAF.fi sieht jedoch mittelfristig Chance für einen vernünftig strukturierten deutschen Wettmarkt
Geschrieben am 28-03-2006 |
Berlin (ots) - Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das deutsche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Unter strengen Auflagen hält das Gericht jedoch grundsätzlich an der Monopolstellung des Staates im Sportwettenmarkt fest. Suchtprävention hat oberste Priorität, ein fiskalisches Interesse an Wetteinnahmen ist nicht zulässig.
Bis Ende 2007 ist der Gesetzgeber gefordert, den Auftritt und das Angebot des staatlichen Anbieters Oddset entsprechend der Auslegung zur Suchtprävention im Staatsvertrag zum Lotteriewesen zu korrigieren. Dies auch und vor allem im Internet. Die einzige Alternative wäre die komplette Öffnung des Marktes auch für private Anbieter. Es ist davon auszugehen, dass durch das enge Korsett, welches der Gesetzgeber Oddset hier angelegt hat, ein operatives Geschäft für den staatlichen Anbieter langfristig nicht mehr möglich ist.
Obwohl das Urteil ein deutlicher Schritt in Richtung Marktliberalisierung ist, bedauert der finnische Wettanbieter PAF, dass die Möglichkeiten heute nicht gänzlich ausgeschöpft wurden. Noch immer ist Deutschland von einer längst überfälligen Liberalisierung des Sportwettenmarktes weit entfernt. Immerhin besteht nun mittelfristig die Chance, vernünftige ordnungspolitische Rahmenbedingen zu schaffen.
Viele deutschsprachige Wettangebote im Internet werden heute von Unternehmen aus dem europäischen Ausland bereitgestellt. Die Nachfrage der Deutschen ist groß, doch werden sie durch ein veraltetes Glücksspielmonopol in eine rechtliche Grauzone gedrängt.
Die Verbraucher können oftmals die verschiedenen Angebote nicht umfassend beurteilen, seriöse Wettanbieter mit gültiger EU-Lizenz sind von dubiosen Angeboten mit Sitz in Übersee oftmals nicht eindeutig zu unterscheiden. Abhilfe würde ein transparenter deutscher Markt mit der Möglichkeit der Beteiligung legaler privater Anbieter schaffen. Mit dem heutigen Urteil wurde diese Chance jedoch vertagt.
"Unsere Hoffnungen in das höchste deutsche Gericht wurden leider nur teilweise erfüllt. Es bleibt abzuwarten, ob die staatlichen Anbieter, die Vorgaben aus Karlsruhe einhalten werden. Vor dem Hintergrund einer EU-weiten Harmonisierung der europäischen Glücksspielmärkte ist der heutige Richterspruch aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung", so Jan Patrick Svahnström, Marketingchef von PAF.
Über PAF
Hinter der Abkürzung PAF verbirgt sich der åländische Geldautomatenverein (Ålands Penningautomatförening). Seit 1967 ist das Unternehmen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und betreibt mit Erlaubnis der åländischen Regierung Glücksspiel und Wetten auf Åland, an Bord von Schiffen und im Internet. 1999 hat das Unternehmen den Schritt ins Internet gewagt und beweist mit über 200.000 registrierten Kunden auch hier, dass der vernünftige Spaß am Spiel und Gemeinnützigkeit bestens zueinander passen: Der gesamte Unternehmensgewinn von PAF kommt ausschließlich wohltätigen Zwecken zu Gute.
Originaltext: PAF Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58741 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58741.rss2
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