LVZ: Bernhard Vogel für Begnadigung von Ex-RAF-Terroristen
Geschrieben am 30-01-2007 |
Leipzig (ots) - Bernhard Vogel (CDU) hat sich für eine Begnadigung von einstigen Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) ausgesprochen, wenn die Umstände dies zulassen. "Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat und kein Staat, der Rache nimmt. Grundsätzlich sollte jedem die Möglichkeit, wieder in die Freiheit zurückzukehren, gegeben werden. Allerdings nur, wenn auszuschließen ist, dass eine solche oder ähnliche Tat sich wiederholt. Und nur, wenn der Verurteilte sich von seiner Tat distanziert und im Strafvollzug eine gute Sozialprognose bekam", erklärte der einstige Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Thüringen gegenüber der Leipziger Volkszeitung (Mittwoch-Ausgabe). Der heutige Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung sorgte im Juni 1988 als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz als erster für die Freilassung der inhaftierten RAF-Mitglieder Klaus Jünschke und Manfred Grashof. Er sah sie nicht als politische Verbrecher sondern als Mörder. "Für mich waren die Terroristenprozesse keine politischen Prozesse, die Urteile also keine politischen Urteile. Deswegen war ich der Meinung, Terroristen dürften weder eine Vorzugsbehandlung genießen, noch das Gegenteil erfahren. Ich habe die zwei ersten begnadigten Terroristen überhaupt als lebenslänglich Verurteilte gesehen, wie 170 andere auch, die sich in rheinland-pfälzischen Gefängnissen befanden", erklärt Vogel. Allerdings sprach Vogel seinerzeit mit dem Häftlingen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Und er sprach mit Hinterbliebenen. "Selbstverständlich darf man das Gnadenrecht nicht den Opfern beziehungsweise ihren Angehörigen übertragen. Das würde diese verständlicherweise überfordern. Ich habe in den beiden Fällen damals mit dem Sohn von Hanns Martin Schleyer gesprochen und bei ihm die Bereitschaft gefunden, meine Entscheidung mitzutragen. Aber die Familien der Opfer müssen gehört werden", erklärt Vogel im Interview mit der Leipziger Volkszeitung. Auf Reue legte er dagegen weniger Wert, denn: "Ich frage lieber nach dem Verhältnis des Täters zu seiner Tat. Das kann man nach 20 Jahren Haft schon beurteilen. Eindeutige und authentische Äußerungen erleichtern demjenigen, der die Begnadigung ausspricht, die Entscheidung.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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