Ad-hoc-Meldung
Frankfurt am Main, den 2. September 2005 - WCM gibt bekannt, dass zwischen der REBON und der WCM ein Vergleich abgeschlossen wurde, um den Rechtsstreit, mit dem die REBON Schadensersatz in Höhe von ca. 80 Mio. EURO von der WCM in Sachen 'Verwertung der IVG-Aktien durch den Insolvenzverwalter der SIRIUS GmbH' forderte, einvernehmlich beendet werden soll.
In erster Instanz ist die Klage der REBON gegen WCM bereits vollumfänglich abgewiesen worden; REBON hat Berufung beim OLG Frankfurt eingelegt.
Im Zuge des geschlossenen Vergleichs hat WCM sich verpflichtet, an REBON Anteile an Drittunternehmen zu übertragen, die sie mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag bewertet; darüber hinaus ist REBON die Option eingeräumt worden, weitere Anteile an Drittunternehmen zum Verkehrswert in Höhe eines weiteren mittleren einstelligen Millionenbetrages von WCM zu kaufen.
Der Vollzug des Vergleichs hängt noch von der Erfüllung einiger Voraussetzungen durch REBON ab, mit deren Eintritt kurzfristig gerechnet wird.
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