Lausitzer Rundschau: BGH verbietet Online-Durchsuchungen Bundestrojaner im Licht
Geschrieben am 05-02-2007 |
Cottbus (ots) - Staatsorgane, die im Schatten durch Täuschung, Betrug und Irreführung ohne genaue Rechtsgrundlage ihre Bürger ausspionieren können - wollen wir das? Nein, entschieden jetzt besonnene Bundesrichter und schoben die als Bundestrojaner bekannt gewordene Spionagesoftware wieder zurück in die dunklen Waffenkammern der Geheimdienste. Vorerst. Denn zunächst sind vernünftige Grundregeln für die Überwachung von privaten Heimrechnern notwendig. Eine Durchsuchung ist bisher als offen zu vollziehende Ermittlungsmaßnahme geregelt. Das heißt: Die Kontrolle der Privatsphäre - beispielsweise einer Wohnung - muss unter Zeugen stattfinden. Ein Trojaner ist jedoch eine Schadsoftware, die ohne Wissen des Computer-Besitzers automatisch persönliche Daten auf der Festplatte durchstöbert. Dass heute niemand ohne eine Information an den Betroffenen in dessen Wohnung eindringen darf, um in Schreibtisch und Bücherregal zu wühlen, ist ein Segen des Rechtsstaates. So soll es auch im Zeitalter der elektronischen Schreibtische bleiben. Genau das ist die entscheidende Nachricht aus Karlsruhe. Richtig ist: Straftätern darf im elektronischen Netz kein rechtsfreier Raum gelassen werden. Doch jedem, der ein Siegel an der privaten Datenhaustür bricht, gehört bei viel Licht auf die Finger geschaut.
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