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euro adhoc: DAHLBUSCH AG / Recht/Prozesse / Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchstellenverfahren bezüglich der Dahlbusch Aktiengesellschaft

Geschrieben am 07-02-2007


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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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07.02.2007

In dem Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG a.F. hinsichtlich der
Angemessenheit von Abfindungs- und Ausgleichsanspruch aus dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pilkington
Holding GmbH (vormals Pilkington Deutschland GmbH) und der Dahlbusch
AG ist durch Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 13. Dezember
2006, welcher der Dahlbusch AG am 07. Februar 2007 bekannt geworden
ist, eine erstinstanzliche Entscheidung ergangen.

Das Gericht hat entschieden, die angemessene Barabfindung auf 629,00
EUR pro Vorzugsaktie im Nennbetrag von 50,00 DM und auf 330 EUR pro
Stammaktie im Nennbetrag von 50,00 DM festzusetzen.

Die Anträge auf Festsetzung des angemessenen Ausgleichs wurden
zurückgewiesen. Es verbleibt daher bei der vertraglich festgesetzten
Ausgleichszahlung.

Antragsteller und Antragsgegner haben Gelegenheit, gegen die
Entscheidung des Landgerichts Beschwerde einzulegen.


Ende der Mitteilung euro adhoc 07.02.2007 11:47:21
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ots Originaltext: DAHLBUSCH AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Branche: Immobilien
ISIN: DE0005213003
WKN: 521300
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt/General Standard


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