Westfalenpost: Recht, mit Unbehagen
Geschrieben am 12-02-2007 |
Hagen (ots) - Ex-Terroristin vorzeitig frei. Ohne Reue. Von Bodo Zapp Der Beschluss zur vorzeitigen Freilassung von Brigitte Mohnhaupt folgt den Vorgaben des Rechtsstaates. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Grenzen gesetzt, wie nach einer Mindestverbüßungsdauer zu entscheiden ist. Kritik an der Aussetzung der Reststrafe für die Ex-Terroristin geht deshalb an der Gesetzeslage vorbei. Trotzdem bleibt ein Unbehagen. Kein Wort der Reue gegenüber den Angehörigen der Opfer, keine eindeutige Distanzierung vom damaligen blutigen Kampf der RAF gegen das verhasste System: Von einem "starken Signal der Aussöhnung", wie Grünen-Chefin Claudia Roth es ausdrückte, sollte wirklich nicht gesprochen werden. Wer soll sich da mit wem aussöhnen? Der Rechtsstaat hat die RAF-Verbrecher nicht als politische "Kämpfer" verurteilt, er behandelt sie auch jetzt wie andere Schwerkriminelle, die irgendwann mit ihrer Freilassung rechnen dürfen. Das ist richtig. Unerträglich ist aber der Gedanke, dass in Talkshows bald die Sicht der Täter über den "deutschen Herbst" ausgebreitet werden könnte. Das Leiden der Opfer kennt keine Bewährung! Den Angehörigen der Ermordeten gehört unsere Anteilnahme, nicht den Mördern. Viele RAF-Verbrechen sind ungeklärt - darüber von Mohnhaupt etwas zu erfahren, wünschte man sich. Dass der von Bundespräsident Köhler zu entscheidende Begnadigungs-Fall des Christian Klar anders liegt als die Freilassung nach 24 Jahren, sollte in diesem Zusammenhang klar gesagt werden. Gnade, also Entlassung vor Verbüßung der Mindeststrafe, sollte zumindest Einsicht in das Unrecht voraussetzen. Besser noch: Eine Entschuldigung.
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