Gehb: Vaterschaftsanfechtung lebensnah regeln
Geschrieben am 13-02-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verwertung von heimlichen Vaterschaftstests erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Nach dem heutigen Urteil sollte der Gesetzgeber schnell zu einer neuen und lebensnahen Regelung der Vaterschaftsanfechtung schreiten und die derzeit unbefriedigende Situation für die betroffenen Männer ändern. Dabei sind die Anforderungen zur Einleitung eines Anfechtungsverfahrens hinsichtlich der Darlegungslast deutlich abzusenken und ohne Veto-Recht anderer Verfahrensbeteiligter auszugestalten. Bei der notwendigen Neuregelung sollte mit der gerichtlichen Klärung der biologischen Vaterschaft ebenfalls eine Entkopplung von der juristischen Vaterschaft (§ 1599 BGB) erfolgen, so dass die rechtlichen Bande zwischen Kind und "Scheinvater" nicht wie bisher automatisch zerschnitten werden. Dem "Scheinvater" sollte also die Möglichkeit erhalten bleiben, auch nach einer seiner Vaterschaft ausschließenden Entscheidung die juristische Vaterschaft beizubehalten.
Allerdings werden mit einer solch neuen Verfahrensausgestaltung die heimlichen - besser: anonymen - Vaterschaftstests ihre Bedeutung jenseits ihrer gerichtlichen Verwertbarkeit nicht verlieren: Um sich zunächst allein selbst Gewissheit über die eigene aber angezweifelte Vaterschaft zu verschaffen, ohne gleich durch Einleitung eines förmlichen öffentlichen Verfahrens den Familienfrieden unheilbar zu zerstören, wird der anonyme Abstammungstest für Männer gleichwohl attraktiv bleiben. Gerade zum Schutz des Familienfriedens sollten anonyme Abstammungstests entmystifiziert werden. Gänzlich unverständlich bliebe es hingegen, wenn der "gehörnte, zur Unterhaltszahlung für ein Kuckuckskind verpflichtete Zahlvater" für die Nutzung eines anonymen Abstammungstests auch noch mit einer Freiheitsstrafe belegt würde - fiat iustitia pereat mundus.
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