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Der Tagesspiegel: Arbeitgeber stellen Bedingungen für Änderungen am Kündigungsschutz

Geschrieben am 29-03-2006

Berlin (ots) - Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung
Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, sieht die
Notwendigkeit, einige offenen Fragen aus der Koalitionsvereinbarung
zum Kündigungsschutz zu klären. "Ob die Umsetzung der
Koalitionsvereinbarung sinnvoll ist, hängt sehr von der Ausgestaltung
ab. Solange es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt, kann kein
Gesetzgebungsverfahren gestartet werden", sagte er dem Tagesspiegel
(Donnerstagausgabe). Göhner plädierte dafür, die Vereinbarung aus dem
Koalitionsvertrag umzusetzen, wenn durch die Neuregelung eine
Vereinfachung des Kündigungsschutzes erreicht werde. Dazu müssten
aber drei Bedingungen erfüllt werden, die bisher durch das Recht der
sachgrundlosen Befristung gelten: Es müsse ausdrücklich klargestellt
werden, dass innerhalb der Wartezeit von 24 Monaten der Arbeitgeber
unter Einhaltung der Kündigungsfristen ohne Nachweis eines
Kündigungsgrundes das Arbeitsverhältnis beendigen kann. Ferner müsse
es möglich sein, die Wartezeit durch Tarifvertrag auf über 24 Monate
hinaus zu verlängern. Und es dürfe innerhalb der Wartezeit keinen
Sonderkündigungsschutz geben, zum Beispiel für Betriebsratskandidaten
und Schwerbehinderte.

Bei Rückfragen wenden Sie isch bitte an den Tagesspiegel:
Tel. (030) 7262626-00

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=2790
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Rückfragen bitte an:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
thomas.wurster@tagesspiegel.de


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