O-Ton-Beitrag: Handwerker per Mausklick: Worauf man achten muss, wenn man Handwerksarbeiten im Internet ersteigert
Geschrieben am 16-02-2007 |
Hamburg (ots) -
- Querverweis: O-Ton Paket unter http://www.presseportal.de/audio abrufbar -
Deutschland ist im Online-Kaufrausch. Alles mögliche wird im Internet versteigert - neuerdings sogar Handwerksarbeiten. Wenn die Wohnung neu gestrichen werden soll oder der Keller entrümpelt werden muss, kann man diesen Job ins Internet stellen. Innerhalb von zirka zwei Wochen geben Handwerker ihre Angebote ab, danach kann man entscheiden. Für die Kunden bringt das viele Vorteile, schreibt die Zeitschrift Wohnidee. Wir sind mit Chefredakteurin Ute Stahmann verbunden. Frau Stahmann, wie viel spart man denn überhaupt, wenn man Handwerksarbeiten ersteigert?
0-Ton: 24 sec. "Bei Malerarbeiten zum Beispiel sind Ersparnisse von durchschnittlich dreißig Prozent für den Auftraggeber drin. Außerdem können private Haushalte, was viele nicht wissen, Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen und bis zu 600 Euro im Jahr sparen. Voraussetzung ist hier, dass man sich eine Rechnung ausstellen lässt, die auch gleichzeitig ein Beweis dafür ist, dass es sich nicht um Schwarzarbeit handelt."
Wenn ich Handwerksarbeiten über das Internet vergebe, worauf muss ich achten?
0-Ton: 23 sec. "Man sollte möglichst genau beschreiben, welche Arbeiten zu erledigen sind. Will jemand seine Wohnung zum Beispiel neu streichen lassen, sollte er neben der Quadratmeterzahl auch die Deckenhöhe mit angeben und ob Türen und Fenster ebenfalls zu streichen sind. Grundsätzlich gilt: Je genauer die Auftragsbeschreibung, desto zahlreicher die Gebote. Auch Fotos können hilfreich sein."
Wie sicher kann ich mir sein, dass ein ausgebildeter Handwerker ins Haus kommt, der die Arbeit auch wirklich sachgerecht erledigt?
0-Ton: 25 sec. "Bei den großen Online-Auktions-Portalen dürfen nur Handwerker mit Gewerbeschein mitsteigern, so dass Schwarzarbeit, die auch für den Auftraggeber strafbar ist, möglichst verhindert wird. Den gültigen Gewerbeschein sollte man sich vor Arbeitsbeginn zeigen lassen. Außerdem muss der Handwerker im Besitz einer so genannten Handwerkerkarte sein, die ein Beweis dafür ist, dass er anerkannt und vor allen Dingen vom Fach ist."
Danke schön Ute Stahmann von der Wohnidee. Wer Handwerksarbeiten zu vergeben hat, sollte es einfach mal im Internet ausprobieren. Die bekanntesten Online-Auktions-Portale sind Undertool.de, My-Hammer.de oder blauarbeit.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: WOHNIDEE Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43265 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43265.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Bauer Verlagsgruppe, Kommunikation und Presse Hamburg, Berit Sbirinda, Telefon: 040/ 3019 - 1027
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