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Einigung im Beihilfestreit: Chance für das ZDF / Intendant Schächter begrüßt Einigung über Eckpunkte im Beihilfestreit

Geschrieben am 23-02-2007


Mainz (ots) - ZDF-Intendant Markus Schächter hat vor dem ZDF-
Fernsehrat die Verständigung zwischen den Ländern und der
Generaldirektion Wettbewerb auf ein Eckpunktepapier zur Beendigung
des Beihilfestreits begrüßt. Er hält es für besonders wichtig, dass
sich die deutsche Seite im beihilferechtlichen Verfahren gegen ARD
und ZDF bei der EU-Kommission mit ihrer Auffassung durchgesetzt habe,
dass der Funktionsauftrag der Rundfunkanstalten staatsvertraglich nur
rahmensetzend eingegrenzt und in der Form von Selbstverpflichtungen
nach Maßgabe der Gremiengenehmigung konkretisiert werden soll.
Unbestritten zählten auch Telemedien und mobile Anwendungen zum
Auftrag der Rundfunkanstalten, erläuterte Schächter. Das
Genehmigungsverfahren stärke die Gremienverantwortlichkeit und
fordere für neue oder veränderte Angebote eine eingehende Begründung
der Vorhaben. Dazu gehöre auch die Prüfung, inwieweit geplante
Angebote einen besonderen Wert für die Gesellschaft haben.
ZDF-Intendant Schächter sieht darin aber auch die Chance, die
Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft
herauszustellen und seine Akzeptanz zu stärken.

Die im Eckpunktepapier weiter enthaltenen Vorschläge zu Transparenz,
Marktkonformität und Kontrolle kommerzieller Tätigkeiten seien
geeignet, die journalistisch-publizistische Kerntätigkeit der
Rundfunkanstalten von sachfremden Einflüssen frei zu halten, sagte
der ZDF-Intendant. Auf ihrer Grundlage könnten sich ARD und ZDF in
gesichertem Rahmen und unter Beachtung wettbewerbsrechtlicher
Vorgaben auf dem Markt betätigen.

Die im Dezember 2006 erzielte grundsätzliche Einigung bedürfe nun
noch der offiziellen Bestätigung durch die EU-Kommission, mit der
wohl im April zu rechnen sei. Bei der dann anstehenden Umsetzung des
Eckpunktepapiers, für die die Länder zwei Jahre Zeit hätten, sei
darauf zu achten, dass die vereinbarten Maßnahmen auch Punkt für
Punkt in die staatsvertraglichen Normen einfließen. Das ZDF werde
sich an diesen Arbeiten konstruktiv beteiligen, kündigte der
Intendant an.

Dabei dürfe aber das mit der Kommission verabredete Konzept, das
sich an manchen Stellen durchaus an den Grenzlinien der
verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit bewege, nicht
weiter zu Lasten der Rundfunkanstalten und ihres Auftrags eingeengt
werden.

Originaltext: ZDF
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