Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgericht im Fall "Cicero"
Geschrieben am 27-02-2007 |
Berlin (ots) - Sehr seltsam mutet manche Reaktion auf das Urteil aus Karlsruhe zur Pressefreiheit an. Selbst die Staatsanwaltschaft Potsdam, die ja die Durchsuchung der »Cice- ro«-Redaktion beantragt und damit den verfassungswidrigen Eingriff der Strafjustiz in die Pressefreiheit ausgelöst hatte, ließ ihren Sprecher erklären, es sei gut, dass die Rechtslage nun geklärt ist. Das war sie aber schon Jahrzehnte vor den rechtswidrigen Beschlüssen von Amts- und Landgericht Potsdam, worauf ausdrücklich im Urteil verwiesen wird. Man kann es daher bestenfalls als Nachhilfe lesen. Für Staatsanwälte und Richter, die der Spitze des Bundeskriminalamts den einen von 192 eingeweihten Beamten liefern wollten, der ein »Geheimpapier« weitergegeben hatte. Denn die Juristen mussten wissen, dass es verfassungsrechtlich unzulässig ist, zu diesem Zweck Redaktionen sowie Arbeits- und Wohnräume von Journalisten zu durchsuchen, Computer, Datenträger, Telefon- und Notizbücher zu beschlagnahmen. Wie die Bundesregierung natürlich wusste, dass es unzulässig ist, das Recht von Journalisten, ihre Informanten geheim zu halten, dadurch auszuhebeln, dass man sie einfach einer Straftat beschuldigt. Etwa der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses. All das wurde in Karlsruhe bekräftigt. Ob das Urteil die Pressefreiheit stärkt, muss sich zeigen. Nicht zuletzt bei der vom Bundesjustizministerium angekündigten »Harmonisierung« von Bestimmungen der Strafprozessordnung.
Originaltext: Neues Deutschland Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59019.rss2
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