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Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgericht im Fall "Cicero"

Geschrieben am 27-02-2007

Berlin (ots) - Sehr seltsam mutet manche Reaktion auf das Urteil
aus Karlsruhe zur Pressefreiheit an. Selbst die Staatsanwaltschaft
Potsdam, die ja die Durchsuchung der »Cice- ro«-Redaktion beantragt
und damit den verfassungswidrigen Eingriff der Strafjustiz in die
Pressefreiheit ausgelöst hatte, ließ ihren Sprecher erklären, es sei
gut, dass die Rechtslage nun geklärt ist.
Das war sie aber schon Jahrzehnte vor den rechtswidrigen Beschlüssen
von Amts- und Landgericht Potsdam, worauf ausdrücklich im Urteil
verwiesen wird. Man kann es daher bestenfalls als Nachhilfe lesen.
Für Staatsanwälte und Richter, die der Spitze des Bundeskriminalamts
den einen von 192 eingeweihten Beamten liefern wollten, der ein
»Geheimpapier« weitergegeben hatte. Denn die Juristen mussten
wissen, dass es verfassungsrechtlich unzulässig ist, zu diesem Zweck
Redaktionen sowie Arbeits- und Wohnräume von Journalisten zu
durchsuchen, Computer, Datenträger, Telefon- und Notizbücher zu
beschlagnahmen. Wie die Bundesregierung natürlich wusste, dass es
unzulässig ist, das Recht von Journalisten, ihre Informanten geheim
zu halten, dadurch auszuhebeln, dass man sie einfach einer Straftat
beschuldigt. Etwa der Beihilfe zur Verletzung eines
Dienstgeheimnisses.
All das wurde in Karlsruhe bekräftigt. Ob das Urteil die
Pressefreiheit stärkt, muss sich zeigen. Nicht zuletzt bei der vom
Bundesjustizministerium angekündigten »Harmonisierung« von
Bestimmungen der Strafprozessordnung.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59019.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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