Südwest Presse: Kommentar zur Pressefreiheit
Geschrieben am 27-02-2007 |
Ulm (ots) - Ob sich Otto Schily noch erinnert? Gestern haben vor dem Bundesverfassungsgericht jedenfalls jene gesiegt, denen der damalige Bundesinnenminister auf dem Höhepunkt der "Affäre Cicero" bescheinigt hatte, zu den "Hanseln" zu gehören, die von Recht und Ordnung keine Ahnung haben. Die Karlsruher Richter haben aber nicht nur indirekt Schily gerüffelt, ihr Spruch dürfte auch gesetzgeberische Folgen haben. Für die Presse insgesamt und den Berufsstand der Journalisten im Besonderen ist das ein großer Erfolg. Es wird in Zukunft jedenfalls für Ermittler ein gutes Stück schwerer, nach Belieben Verdächtige zu produzieren, um sich unter diesem Vorwand in Redaktionen umzusehen, weil es - erinnern wir uns noch einmal an Otto Schily - keine rechtsfreien Räume geben dürfe. Ausgestanden ist die Sache damit nicht. Denn Journalisten dürfen zwar vertrauliches Material veröffentlichen, sollten sie aber allzu aktiv schnüffeln, können sie sich nach wie vor selbst strafbar machen. Das lässt eine Hintertür offen, durch die sich missbräuchliche Durchsuchungen doch noch rechtfertigen lassen. Vielleicht ist das Wichtigste an der Entscheidung deshalb der Hinweis auf die hohe Bedeutung, die das Grundgesetz der Pressefreiheit einräumt. Das sollte ein Wink für andere Rechtsgebiete sein - Lauschangriff, Telefonüberwachung und Online-Durchsuchung inbegriffen.
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