Deutsches Institut für Menschenrechte stellt Studie zur UN-Wanderarbeitnehmerkonvention vor - Stärkung der Rechte von Migranten in Deutschland
Geschrieben am 05-03-2007 |
Berlin (ots) - Migranten und Migrantinnen sind während des gesamten Migrationsprozesses, beginnend im Herkunftsland, weiter im Transitstaat und endend im Zielstaat, häufig mit Situationen konfrontiert, in denen ihre Menschenrechte verletzt werden. Migranten und Migrantinnen bedürfen deshalb des besonderen Schutzes der internationalen Staatengemeinschaft. Zugleich stellen transnationale Migrationsprozesse auch eine besondere Herausforderung für das herkömmlich an den Nationalstaaten als Garanten der Menschenrechte orientierte Menschenrechtsschutzsystem dar.
Migration hat als weltweites Phänomen in Zeiten der Globalisierung weiter an Bedeutung zugenommen. Heute leben weltweit ungefähr 200 Millionen Menschen außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Allein in Deutschland leben zirka 6,7 Millionen Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nach Schätzungen der UN ist Deutschland nach den USA und Russland das Land, das weltweit die meisten Migranten und Migrantinnen aufgenommen hat. Die Bedeutung von Migration wird auch anhand des hohen Stellenwerts deutlich, den das Ringen um Migrationspolitik auf den internationalen, europäischen und nationalen politischen Agenden einnimmt. Dabei ist allerdings ein menschenrechtlicher Zugang zum Thema eher die Ausnahme als die Regel.
Das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen von 1990 (kurz: UN-Wanderarbeitnehmerkonvention) konkretisiert und verstärkt bestehende menschenrechtliche Gewährleistungen aus den allgemeinen Menschenrechtsverträgen für die Gruppe der Migrantinnen und Migranten für den gesamten Migrationsprozess, das heißt für die Zeit vor der Ausreise, während des Aufenthalts im Beschäftigungsstaat und nach der Rückkehr in den Herkunftsstaat. Bislang hat dieses Dokument in Deutschland und anderen Zielländern von Migration zu wenig Aufmerksamkeit erfahren; Deutschland lehnt eine Ratifikation ab.
Die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Ergebnis, dass der Wert der Konvention in der Präzisierung der allgemeinen Menschenrechte für die Situation von Migrantinnen und Migranten unabhängig von deren Aufenthaltsstatus, in der Betonung von Informations- und Kooperationspflichten der Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten, sowie in der Etablierung eines spezifischen Überwachungsverfahren für die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten liegt.
Die Untersuchung macht deutlich, dass die Situation von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Staatenberichten nur unzureichend berücksichtigt wird. Zum anderen bestehen in der Praxis Lücken in der Gewährleistung der bereits jetzt durch die allgemeinen Menschenrechtsverträge garantierten Menschenrechte für Migrantinnen und Migranten, etwa bei der Durchsetzung der Rechte in der Arbeit für Irreguläre und für Saisonarbeitnehmer/innen, beim gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung, sowie beim Schulzugang der Kinder irregulärer Migranten. Die Studie schließt daher Empfehlungen für den Umgang mit der Konvention sowie für die Schließung bestehender Lücken im Menschenrechtsschutz von Migranten/innen in Deutschland.
Katharina Spieß: Die Wanderarbeiterkonvention der Vereinten Nationen. Ein Instrument zur Stärkung der Rechte von Migranntinnen und Migranten in Deutschland. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2007, 86 S., ISBN 978-3-937714-31-8
Studie zum Download (pdf): http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=178
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin Telefon (030) 259 359 14 Mobil (0160) - 966 500 83 Email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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