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MiFID hält Finanzdienstleister in Atem

Geschrieben am 08-03-2007

Hamburg (ots) - Die Kreditinstitute in Deutschland haben
Nachholbedarf bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie Markets
in Financial Instruments Directive (MiFID). Das EU-Gesetz regelt für
die gesamte Europäische Union den Anlegerschutz und das Kapitalrecht
neu. Viele der bisher erarbeiteten Konzeptionen weisen jedoch Lücken
auf und werden so den Anforderungen der Brüsseler Finanzwächter nicht
gerecht. Den Banken und Wertpapierinstituten bleibt für Korrekturen
nicht mehr viel Zeit. Der Grund ist die Verschiebung des Abschlusses
des Gesetzgebungsverfahrens zur MiFID-Umsetzung von ursprünglich
Januar auf inzwischen Mai dieses Jahres durch die Bundesregierung.
Damit verzögert sich der Starttermin für die Finanzdienstleister,
ihre Systeme gesetzeskonform umzustellen. Denn der endgültige
Umsetzungstermin war von der EU-Kommission zuvor verbindlich auf den
1. November 2007 festgesetzt worden. Bei verspäteter Umsetzung drohen
aufsichtsrechtliche Konsequenzen und schlimmstenfalls zivilrechtliche
Haftungsansprüche. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen
Markteinschätzung der Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting.

Insbesondere die neuen Provisions(ausnahme)regelungen machen den
Topentscheidern Kopfzerbrechen. Denn die Annahme von Anreizzahlungen
ist nach dem EU-Gesetz grundsätzlich unzulässig. Die Kreditinstitute
dürfen künftig nur noch Zahlungen der Verbraucher annehmen, die von
ihnen schriftlich bewilligt wurden. Die Provision muss dabei
ausschließlich darauf abzielen, dass sich die Qualität der erbrachten
Dienstleistungen dadurch verbessert. Die Finanzdienstleister arbeiten
daher entsprechende Verträge aus. Darüber hinaus sind die Institute
dazu angehalten, Grundsätze für die Ausführungen von Aufträgen, die
so genannte Best Execution Policy, festzulegen. Dazu gehört
beispielsweise eine Dokumentation der Handelsplätze, an denen
Aufträge ausgeführt werden.

Um die MiFID fristgerecht zum 1. November 2007 umzusetzen, bedarf
es aus Sicht der Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting in
vielen Häusern noch erheblicher Anstrengungen. Für
Wertpapierdienstleister empfiehlt es sich deshalb, die bislang
erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen eines sogenannten MiFID-Audits
überprüfen zu lassen. "Dieses Vorgehen legt die Lücken in den
Konzeptionen offen. Zudem kann der erforderliche Arbeitsaufwand
exakter abgeschätzt und die Projektorganisation auf
MiFID-Tauglichkeit überprüft werden", so Helmut Hentze, MiFID-Experte
von Steria Mummert Consulting. Die Ergebnisse schaffen den
Finanzdienstleistern zudem zusätzliche Sicherheit und können als
Basis für die Folge-Aktivitäten genutzt werden.

Originaltext: Steria Mummert Consulting
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50272
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50272.rss2

Pressekontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de


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