Uhl: Kritik an Zuwanderungsnovelle unberechtigt
Geschrieben am 15-03-2007 |
Berlin (ots) - Zum Protest verschiedener Verbände und Nichtregierungsorganisationen am ausländerrechtlichen Kompromisspaket der großen Koalition erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Die reflexartige Kritik zeugt von Unkenntnis und dem Hang zur Panikmache.
Behauptet wird, die Bedingung einfacher Deutschkenntnisse für den Ehegattennachzug widerspreche die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie. Diese Behauptung ist falsch. In Wahrheit ist die Regelung von der Richtlinie gedeckt, weil sie allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, den Familiennachzug von Integrationsleistungen abhängig zu machen. Im Übrigen sind sprachliche Grundkenntnisse wohl das Mindeste, was man erwarten darf, wenn jemand seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Deutschland verlegen will. Das Ziel ist nicht die Verhinderung des Ehegattennachzugs, sondern eine bessere Integrationsprognose aufgrund eines Minimums an eigener Anstrengung zum Spracherwerb.
An der Bleiberechtsregelung wird bemängelt, dass nur diejenigen, die selbst für sich sorgen können, einen vollen Aufenthaltstitel bekommen sollen. In Wahrheit ist bereits dies ein großzügiges und im Grunde rechtswidersprüchliches Entgegenkommen der Politik. Die Kritiker tun so, als hätten alle geduldeten Ausländer durch Zeitverlauf einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis. Doch die Geduldeten sind ausreisepflichtig. Sie haben in der Regel bereits erfolglos ein Asylverfahren mit allen Rechtsschutzmöglichkeiten durchlaufen, welches im internationalen Vergleich einen sehr hohen Standard genießt.
Behauptet wird ferner, das Gesetzespaket würde EU-Richtlinien zum verbesserten Flüchtlingsschutz nicht oder nur unzulänglich umsetzen. Dies ist eine haltlose Unterstellung. Bei den Richtlinien zum Flüchtlingsschutz handelt es sich um Mindeststandards, die nach deutschem Recht bereits schon lange existieren.
Anscheinend wollen die Flüchtlingslobbygruppen einseitig auf unkontrollierter Zuwanderung beharren und sich dem schwierigen Ringen um realistische und differenzierte Lösungen entziehen. Darauf kann die Politik nicht eingehen. Sie trägt auch für die Integrationsfähigkeit des Landes und die Belastungen des Steuerzahlers und der Sozialsysteme Verantwortung.
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